Wenigstens funktioniert das Rechtssystem noch

  07.04.2021 Leserbriefe, Rheinfelden

Zum Artikel «Wieder Protest gegen Scientology», NFZ vom 30. März.

Wie die Stadtverwaltung sich geäussert hat, gibt es in diesem Land so etwas wie Glaubens-, Gewissensund Kultusfreiheit und ausserdem gibt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, welch da sagt: «Artikel 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.»

Leider sind vielerorts die Medien nicht bereit, diese Freiheiten zu respektieren und berichten seit beinahe 40 Jahren immer wieder irgendwelche Lügen über Scientology. Auch die Bezeichnung Sekte ist negativ und abwertend behaftet und wird bewusst in den Medien so verwendet.

Ich bin mir bewusst, dass auch Scientologen Menschen und keine Heiligen sind und auch Fehler machen. In meiner 47-jährigen Erfahrung als Scientologe habe ich jedoch festgestellt, dass das Positive diese Fehler bei weitem übertrifft und zwar nicht nur für Scientologen, sondern für alle Lebensbereiche.

Es müssen nun nicht Loblieder auf Scientology gesungen werden. Es wäre aber nicht zu viel verlangt, wenn man die tatsächlichen Fakten anerkennen würde und einigermassen objektiv darüber berichten würde. Scientology ist in vielen Ländern als Religionsgemeinschaft anerkannt und wurde auch von offizieller Seite vielfach für ihr soziales Engagement und ihre Hilfe ausgezeichnet.

KURT WICKI, RHEINFELDEN


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