Weitere Härtefallhilfen

  09.04.2021 Aargau

Seit dieser Woche können Unternehmen, die stark unter der Covid-19-Pandemie leiden, wieder Gesuche für Härtefallhilfe stellen. Neu haben auch Zulieferer von behördlich geschlossenen Betrieben und Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von über 40 Prozent Anspruch auf Fixkostenbeiträge. Zusätzlich wird eine Massnahme für Unternehmen mit einem Umsatz von über fünf Millionen Franken eingeführt. Zudem können neu auch Unternehmen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 gegründet worden sind, Härtefallhilfe beantragen. Damit stehen inklusive Bundesmitteln insgesamt 450 Millionen Franken bereit. Da der Bund mit 70 Prozent den grössten Teil übernimmt, muss der bereits bewilligte Nachtragskredit für den Kantonsanteil von 111 Millionen Franken nicht erhöht werden. (nfz)


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