Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe

  13.04.2021 Fricktal

Ausbreitung in der Schweiz soll verhindert werden

In Deutschland wurde die Vogelgrippe des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen. Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeordneten, vorbeugenden Massnahmen betreffen auch das Fricktal.

Die deutschen Behörden haben zur Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Gebieten nun Schutz- und Überwachungszonen verhängt. Das BLV erlässt für grenznahe Gebiete, die in diese Zonen fallen, vorbeugende Massnahmen. Diese sollen eine Einschleppung des Vogelgrippe-Virus verhindern und eine allfällige Ausbreitung unterbinden.

Neue Verordnung regelt zwei Hauptmassnahmen
In der Verordnung über Massnahmen zum Schutz der Hausgeflügelpopulation vor der Aviären Inf luenza und zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza regelt das BLV alle Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe. Es handelt sich insbesondere um:
• Festlegung von «geregelten Gebieten», in denen Tierverkehr mit Geflügel verboten ist. (Für das Einund Ausstallen von Herden kann eine Ausnahmebewilligung bei der Kantonstierärztin beantragt werden.)
• Als vorbeugende Massnahme ist auch der Export von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern sowie tierischen Nebenprodukten aus der gesamten Schweiz untersagt. Genauere Informationen sind der Verordnung des BLV zu entnehmen.
Das Exportverbot gilt bis mindestens 18. April, die Massnahmen betreffend die geregelten Gebiete gelten bis mindestens 30. April. Der kantonale Veterinärdienst informiert alle registrierten Gef lügelhaltenden im geregelten Gebiet über die geltenden Vorschriften.

Meldepflichten für Geflügelhaltende
Alle Geflügelhaltenden (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Truten usw.), die noch nicht registriert sind, müssen sich bei der Landwirtschaft Aargau registrieren. Beim kantonalen Veterinärdienst müssen sich zudem Gef lügelhaltende melden, die seit Anfang März lebendes Geflügel in Deutschland erworben haben. Alle Geflügelhaltenden sind aufgefordert, die bekannten Hygienemassnahmen einzuhalten und ihre Tiere genau zu beobachten. Zudem empfiehlt das BLV in den geregelten Gebieten den Auslauf von Gef lügel auf den Aussenklimabereich zu beschränken.

Konsum weiterhin zugelassen
Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können gemäss BLV nach wie vor ohne Bedenken hinsichtlich der Vogelgrippe konsumiert werden. Eier und Geflügelprodukte dürfen in der Schweiz ohne Einschränkung verkauft werden. Verschiedene Aargauer Gemeinden liegen im geregelten Gebiet. Das gesamte Fricktal gehört ebenfalls dazu. (mgt)


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