Verspätete Auszahlungen bringen Firmen in Bedrängnis

  15.04.2021 Fricktal, Wirtschaft

Unternehmen warten auf Kurzarbeits-Entschädigung

Zahlreiche Unternehmen haben die Kurzarbeits-Entschädigung für den Monat Februar noch nicht erhalten. Die Löhne müssen sie aber bezahlen. Das führt zu Problemen.

Valentin Zumsteg

Das hat gerade noch gefehlt: Die aktuelle Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen machen nicht nur Restaurants, Detaillisten und Freizeitbetrieben zu schaffen, sondern auch dem Gewerbe. Das Instrument der Kurzarbeit lindert das Problem ein wenig, doch die Betriebe sind darauf angewiesen, dass die Entschädigung jeweils zügig ausbezahlt wird. Und da hapert es derzeit. «Das Geld kommt einfach nicht. Es kann doch nicht sein, dass durch irgendwelche Systemumstellungen die eh schon schwierige Lage derart weiter verschärft wird», erklärt Patrick Sparn, Geschäftsleiter der Sparndruck + Verlag AG in Magden.

«Nie informiert»
Seit April 2020 ist das Unternehmen für Kurzarbeit angemeldet. «Bis im Dezember hat alles einwandfrei funktioniert. Das Geld war jeweils nach kurzer Zeit da. Wir waren 2020 froh, dass dies im Aargau so gut geklappt hat. Seit dem neuen Jahr ist es anders. Wir wurden aber nie über die Umstellung informiert.» Die Zahlung für Januar sei im März eingetroffen, der Februar immer noch ausstehend. «Ich habe bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargaus angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass es nicht mehr automatisiert laufe, sondern jeder Fall einzeln bearbeitet werden müsse. Sie konnten mir auch nicht sagen, wann die Februar-Zahlung überwiesen wird», erzählt Sparn.

Die Sparn AG beschäftigt elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. «Der aktuelle Auftragseingang ist eine Katastrophe. Niemand traut sich, etwas zu bestellen», schildert Sparn die Lage. Er hat sich betreffend Kurzarbeits-Entschädigung auch an den Aargauischen Gewerbeverband gewandt, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Denn die Sparn AG steht damit nicht allein da, viele andere Unternehmen im Fricktal und im Aargau sind ebenfalls davon betroffen.

Die aktuelle Situation stellt für die Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar, da die Löhne bezahlt werden müssen. «Das bedeutet, dass wir auf die Reserven zurückgreifen müssen, das geht langsam ans Existenzielle. Die Substanz vieler Unternehmen wird so ausgehöhlt», sagt Patrick Sparn.

«Ungeplante Zusatzbelastung»
Beim zuständigen Departement Volkswirtschaft und Inneres des Aargaus erklärt man auf Anfrage, dass sich die Auszahlpraxis nicht verändert habe. «Doch die Entscheide des Parlamentes in Bern haben zu einer ungeplanten Zusatzbelastung geführt», hält Samuel Helbling, Leiter Kommunikation, gegenüber der NFZ fest. Er erklärt weiter: «Die Betriebe mussten bei der Beantragung von Kurzarbeitsentschädigung eine Voranmeldefrist von 10 Tagen bestehen. Aufgrund von Entscheiden des Parlaments kann diese Voranmeldefrist nun auf Gesuch hin rückwirkend aufgehoben und bei der Arbeitslosenkasse eine korrigierte Abrechnung beantragt werden. Es gab viele Gesuche. Das hat zu einer Verzögerung im ganzen System geführt.» Das Amt für Wirtschaft und Arbeit unternehme aber alles, damit die ausstehenden Zahlungen so rasch wie möglich erfolgen können. Patrick Sparn und andere Betroffene hoffen, dass das Geld tatsächlich bald fliesst.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote