Landkreis zieht die Corona-Notbremse

  15.04.2021 Rheinfelden

Der Landkreis Lörrach informiert, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert mit 105,8 zum dritten Mal über 100 lag. Deshalb muss der Landkreis nach Vorgabe der Corona-Verordnung des Landes die sogenannte Corona-Notbremse ziehen und erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung. Ab heute Donnerstag gelten daher wieder strengere Regeln: Der Einzelhandel darf kein «Click & Meet» (Zutritt nach vorheriger Terminvergabe) mehr anbieten. Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fusspflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) müssen schliessen. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Aussen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen, wie z. B. Golf, ist weiterhin erlaubt. Gruppensport kann im Freien mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten stattfinden. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Volkshochschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder dieser zwei Haushalte bis einschliesslich 14 Jahre nicht mitzählen. (mgt/nfz)


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