Wieder Protest gegen Scientology

  30.03.2021 Rheinfelden

Scientology wirbt in Rheinfelden regelmässig für ihre Weltanschauung. Gegner der Sekte sind ebenfalls regelmässig vertreten und warnen. Neuerdings müssen sie 20 Meter Abstand zum Stand von Scientology halten.

Valentin Zumsteg

Am vergangenen Samstag war Scientology wieder mit einem Stand in Rheinfelden vertreten; diesmal vor dem Storchennestturm. Wie schon beim letzten Mal gab es auch hier eine kleine Gegen-Aktion. Vertreter der «Freien Anti-Scientology-Aktivisten» warnten vor dem Stand und dem Wirken der Sekte. Das Gleiche hatten sie bereits am 6. März getan. Damals war ihnen aufgefallen, dass die Scientologen mit ihrem Stand die Auflagen der Behörden nicht erfüllten. Deswegen boten sie die Polizei auf, welche nach einer Prüfung die Standaktion beendete (die NFZ berichtete). Später haben sich die Scientologen bei der Polizei über die Gegen-Aktion beschwert. Das blieb nicht ohne Folgen: Am Samstag mussten nun die «Freien Anti-Scientology-Aktivisten» einen Abstand von mindestens 20 Meter zum Stand einhalten, bisher waren es fünf Meter. «Um nicht Probleme zu bekommen, muss der Abstand zum Stand auf 20 Meter erhöht werden», dies hatte die Regionalpolizei Unteres Fricktal den Aktivisten am Freitag mitgeteilt.

«Viele Rheinfelder haben sich bedankt»
«Mit unserer charmanten und friedlichen Art und mit dem frühzeitigen Standabbau das letzte Mal scheinen wir die Scientologen im Herzen getroffen zu haben», erklärt Beat Künzi, Mitglied der «Freien Anti-Scientology-Aktivisten». Er und seine Mitstreiter wollen aber auch weiterhin vor der Sekte warnen. Von der Bevölkerung seien sie sehr aufgemuntert und unterstützt worden, erklärt Beat Künzi: «Erneut haben sich viele Rheinfelder bei uns bedankt. Viele verstehen nicht, wieso Scientology aktiv in Rheinfelden auftreten darf.» Das Vorgehen der Polizei und den vorgeschriebenen Abstand von 20 Meter findet er seltsam. «Wir haben am Sonntag bei den Stadträten und bei der Polizei per E-Mail interveniert.»

Gewissens- und Kultusfreiheit
Die Stadt hatte sich bereits im vergangenen Jahr dazu geäussert, wieso Scientology eine Bewilligung für den Stand erhält: «Die in der Bundesverfassung statuierte Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit gewährleistet das Recht, eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu haben sowie diese, innerhalb gewisser Schranken, zu äussern, zu verbreiten und zu praktizieren.» Mit anderen Worten: Scientology darf mit Standaktionen für ihre Anschauungen werben, Kritiker dürfen aber ebenfalls ihre Meinung kundtun.


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