Unleserlichkeit schützt vor Strafe nicht

  12.03.2021 Frick

Begegnung mit einer solarbetriebenen Parkuhr in Frick

Eigentlich lautet der Rechtsgrundsatz so: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Umgang mit unleserlichen Parkuhren kommt es aber fast auf das gleiche heraus, bezahlt werden muss immer.

Simone Rufli

Nicht alle öffentlich zugänglichen Parkplätze auf Fricker Gemeindegebiet sind im Besitz der Gemeinde. Und nicht überall gibt es eine digitale Alternative zum Bezahlen mit Bargeld. Es gibt eine Reihe von Parkplätzen in privatem Besitz, auf welchen auf richterliche Anordnung hin entweder gar nicht oder eingeschränkt und gebührenpflichtig parkiert werden darf.

Ein solcher privater, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellter, gebührenpflichtiger Parkplatz befindet sich an der Bahnhofstrasse visà-vis des ehemaligen Restaurants Platanenhof. Dort ist Parkieren auf allen markierten Feldern erlaubt, vorausgesetzt, man «füttert» die solarbetriebene Parkuhr mit mindestens einem Franken. So steht es aufgedruckt auf der Bedienungsanleitung, oberhalb des Displays. Und das ist gut so, denn die Schrift im Display selber ist je nachdem, ob viel oder wenig Sonnenlicht auf die Solarzellen trifft, schwer bis gar nicht zu entziffern, wie ein Parkierungsversuch an einem frühen Morgen neulich zutage förderte.

Sind solarbetriebene Parkuhren auf schönes Wetter angewiesen? Funktionieren sie nur dann? Und womit hat die Automobilistin zu rechnen, wenn sie bei Schatten parkiert, das Display nicht lesen kann, nicht bezahlt und später – bei Sonne – fürs Gratisparkieren gebüsst wird?

Auf Nachfrage beim Liegenschaftsbesitzer hiess es, die Parkuhr sollte eigentlich immer funktionieren, da sie über eine Stützbatterie verfüge. Der nächste Anruf galt der Polizei. Sascha Zutter von der Polizei Oberes Fricktal hatte zwar keine Kenntnis davon, dass es zu Streitigkeiten um nicht funktionierende oder schwer entzifferbare Parkuhren gekommen ist. Um allfälligen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, riet er aber dazu, im Zweifelsfall ein Foto von der Parkuhr zu machen, um die Unleserlichkeit notfalls beweisen zu können.

Es muss bezahlt werden
Der Fricker Rechtsanwalt Cornel Wehrli schliesslich warnte auf Anfrage vor falschen Hoffnungen im Zusammenhang mit fehlerhaften Parkuhren: «Es ist zwar ärgerlich, wenn die Parkuhr das Münz nicht «frisst» beziehungsweise nicht funktioniert. Trotzdem ist der Autolenker für die Bezahlung der Parkgebühr verantwortlich; auch eine defekte Parkuhr entlastet ihn nicht von dieser Pflicht.» Neben diesem Grundsatz würden in der Literatur aber auch Ausnahmefälle behandelt, in denen keine Busse ausgesprochen werde. Zum Beispiel wenn eine Notsituation vorliege. Das gelte beispielsweise dann, wenn die Parkuhr nicht funktionstüchtig sei, sich keine Alternativen in der Nähe befänden und zusätzlich Zeitdruck herrsche. Die Gebühr müsse dann aber nachträglich bezahlt werden. Ob diese Auffassung aber auch von einem Gericht übernommen wurde, müsste erst noch überprüft werden, so Wehrli.

Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich demnach, bei wolkenverhangenem Himmel auf einem Parkplatz zu parkieren, wo die Parkuhr nicht von Solarzellen abhängig ist – oder das Auto zu Hause zu lassen.


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