Kettensträflinge

  02.03.2021 Leserbriefe, Magden

Leserbrief zur «Kaistenbergstrasse» (NFZ 23. Feb.2021)

Aus der Geschichte des Strafvollzugs und des Gefängniswesens im Kanton Aargau geht hervor, dass 1828 bis 1831 zirka 20 Kettensträflinge am Ausbau der alten Kaistenbergstrasse beschäftigt waren. Sie waren im ehemaligen «Spittel» in Frick untergebracht (heute Hauptstrasse Nr. 86). Dieses diente während der Zeit des Strassenbaus am Kaistenberg als Filiale der stets überlasteten aargauischen Zentralzuchtanstalt in Baden.

Das Zentralgefängnis in Baden (ehemaliges Spital) war seit der Kantonsgründung überlastet. Deshalb betrieb der Kanton in der Zeit von 1806 bis 1858 dreizehn Filialen, die jeweils für die Dauer des Arbeitseinsatzes (meist Strassenbau) als vorübergehendes Gefängnis dienten. Dies konnte ein bestehendes Gebäude, ein mobiles Blockhaus oder eine Baracke sein. Diese Praxis endete 1858 mit dem neuen Strafgesetz, das die Kettenstrafe verbot.

(Siehe: Die Strafanstalten Baden und Aarburg und die aargauischen Filialstrafanstalten 1803-1864, Verlag Sauerländer, 2000, Heft 4 der Beiträge zur Geschichte des Strafvollzugs und des Gefängniswesens im Kanton Aargau).

WERNER ROTHWEILER, MAGDEN


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote