Integrationszentrum kommt nach Aarau
19.03.2021 NordwestschweizRealisierung in enger Zusammenarbeit mit der Stadt
Der Regierungsrat hat für das Integrationszentrum Aargau den Standortentscheid gefällt. Im ehemaligen Kantonsschülerinnenhaus und der heutigen Asylunterkunft an der Rohrerstrasse in Aarau soll bis 2028 ein kantonales Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive entstehen.
AARAU. Das Integrationszentrum ist auf eine Belegung mit 250 Personen ausgerichtet. Im Gegenzug werden in der Region Aarau kantonale Asylunterkünfte in der entsprechenden Grössenordnung abgebaut. Weiter hat der Regierungsrat gegenüber der Stadt Aarau die Absicht bekundet, das Integrationszentrum als Teil einer Quartierentwicklung voranzutreiben und die Anliegen der Stadt – insbesondere betreffend Schulraum-, Sicherheits- und Aufenthaltskonzept – einfliessen zu lassen.
Neuausrichtung der Asylpolitik
Der Regierungsrat hatte im Frühling 2019 mit Blick auf die Neuausrichtung der Asylpolitik des Bundes und die Integrationsagenda Schweiz beschlossen, ein Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive zu schaffen. Im Kantonalen Integrationszentrum sollen einerseits Personen untergebracht werden, die als Flüchtlinge anerkannt oder im Rahmen des beschleunigten Verfahrens vorläufig aufgenommen worden sind. Andererseits sollen im kantonalen Integrationszentrum auch Familien und Einzelpersonen betreut werden, die dem Kanton Aargau im erweiterten Asylverfahren zugewiesen werden und bei denen mit einer vorläufigen Aufnahme oder mit einer Anerkennung als Flüchtlinge zu rechnen ist.
Standort Rohrerstrasse Aarau
Aufgrund des konkretisierten Nutzungszweckes wurden die möglicherweise geeigneten kantonseigenen Grundstücke einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Dabei zeigte sich, dass der Standort Rohrerstrasse Aarau die Voraussetzungen für ein kantonales Integrationszentrum am besten erfüllt. Einerseits von der Lage und der Erschliessung her, vor allem aber auch wegen den in Aarau bereits verfügbaren Betreuungs- und Versorgungsangeboten in den Bereichen Integration, Bildung/Schulung, Medizin usw. Weiter ist die Stadt Aarau interessiert, dass die heutige Asylunterkunft im Kantonsschülerinnenhaus durch einen ansprechenden Neubau ersetzt und die Einfallsachse Rohrerstrasse damit aufgewertet wird. Die Beschulung der Kinder des Integrationszentrums ist im kantonalen Zeughaus vorgesehen, in dem bereits heute die Kinder der gegenüberliegenden Asylunterkunft den Unterricht besuchen.
«Der Standort an der Rohrerstrasse in Aarau ist aus unserer Sicht eine optimale Lösung», erklärt Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales, «die Abklärungen haben gezeigt, dass wir hier von der Lage und von der Infrastruktur, vor allem aber auch von den Integrationsund Betreuungsangeboten her, beste Voraussetzungen haben.» Zudem entstehe für Aarau keine zusätzliche Belastung, betont Regierungsrat Gallati, weil im Gegenzug die Kapazität von 300 Unterbringungsplätzen in kantonalen Asylunterkünften vor allem in der Stadt und teilweise in den angrenzenden Gemeinden abgebaut werden.
Enge Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau
Der Regierungsrat will das neue Integrationszentrum an der Rohrerstrasse in Aarau in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau realisieren. Er hat den Stadtrat Aarau über seine Projektabsichten vorinformiert. Der Stadtrat hat die Bereitschaft zu einer konstruktiven, partnerschaftlichen Zusammenarbeit signalisiert. Der Regierungsrat hat gegenüber der Stadt Aarau die Absicht bekundet, das Integrationszentrum als Teil einer Quartierentwicklung voranzutreiben. Die Anliegen der Stadt betreffend die Quartiere Rössligut und Torfeld Nord fliessen in die weitere Projektarbeit mit ein. Stadt und Kanton prüfen zudem einen Flächenabtausch von schulisch genutzten Flächen. Damit sollen das Rössligut und das Torfeld Nord eine langfristige und breit abgestützte Entwicklungsperspektive erhalten.
Dem Regierungsrat ist es wichtig, dass die Anliegen und Informationsbedürfnisse der Standortgemeinde und insbesondere der Bevölkerung sowie betroffenen benachbarten Anrainern aufgenommen werden und in die Weiterarbeit einfliessen. Unter anderem ist die Einsetzung einer Begleitgruppe geplant. Auch die Information und der Einbezug der Bevölkerung wird in der weiteren Projektarbeit ein wichtiges Thema sein. Die Betreuung im Integrationszentrum wird während 24 Stunden sichergestellt. «Integration lohnt sich für alle Beteiligten», sagt Regierungsrat Dieter Egli, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, «nicht zuletzt für die Aargauer Gemeinden.» Dank dem Integrationszentrum haben die anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen wichtige erste Schritte auf ihrem Integrationsweg gemacht, bevor sie in den Gemeinden Wohnsitz nehmen. Damit steigen die Chancen, dass sie ihren Platz in der Gesellschaft und im Arbeitsmarkt schneller finden und die Sozialhilfekosten der öffentlichen Hand reduziert werden.
Eine Behandlung im Grossen Rat ist für Herbst 2022 geplant. Ende 2024 ist die öffentliche Anhörung zum Bauvorhaben vorgesehen und Mitte 2025 die Beratung zum Ausführungskredit im Grossen Rat. Die bauliche Realisierung des Integrationszentrums findet in den Jahren 2026/2027 statt. (nfz)