Fast eine Million Franken für mehr Barrierefreiheit

  19.03.2021 Mettauertal

Projektauflage in der Gemeinde Mettauertal

In der Gemeinde Mettauertal liegt derzeit das Projekt für den Umbau von Bushaltestellen in den Ortsteilen Hottwil, Mettau und Wil auf.

Bernadette Zaniolo

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist im Januar 2004 in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs verlangt das Gesetz, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge bis Ende 2023 hindernisfrei sind, das heisst an den Bedürfnissen von Menschen mit einer Beeinträchtigung angepasst werden müssen. Das gilt auch für die Bushaltestellen. Von der Umsetzung des BehiG profitieren nicht nur behinderte Personen, sondern auch ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Reisende mit viel Gepäck oder Eltern mit Kinderwagen.

Derzeit liegt in der Gemeinde Mettauertal das Baugesuch für den Umbau von fünf Bushaltestellen auf. «Es ist grundsätzlich der Vollausbau anzustreben. Aufgrund der Verhältnismässigkeit kann ein reduzierter Ausbaugrad gewählt werden», hält das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) fest, welches für den Umbau verantwortlich zeichnet. Um es gleich vorweg zu nehmen: aufgrund der Gegebenheiten ist bei allen im Projekt aufgeführten Bushaltestellen nur ein Teilausbau möglich. Im Ortsteil Hottwil ist die Haltestelle Gassweg (Fahrtrichtung Wil) vom Umbau betroffen. Dort soll die Haltekante im vorderen Bereich des Busses auf 22 Zentimeter und im Anfahrtsbereich auf 16 Zentimeter erhöht werden. Es wird mit Kosten von 106 500 Franken gerechnet. Im Ortsteil Mettau umfasst das Projekt den Umbau der Haltestellen bei der Zentrumsüberbauung (Fahrtrichtung Oberhofen-Brugg) sowie beim Kirchenparkplatz (Fahrtrichtung Etzgen-Laufenburg). «Durch die Erhöhung der Haltekante auf 22 Zentimeter wird die westliche Zufahrt zum Parkplatz verhindert. Die Zufahrt erfolgt neu über eine einzelne Verbindung zur Hauptstrasse», heisst es im Baugesuch. Das bedeutet, dass die Zufahrt zum Parkplatz nur noch über die rechts liegende Einfahrt (Richtung Bergstrasse/ehemaliges Milchhüsli) möglich ist. Die Zufahrt gleich neben der Friedhofsmauer entfällt. Für den Umbau der beiden Haltestellen in Mettau wird mit Kosten von total 552 500 Franken gerechnet, davon entfallen 43 000 Franken auf den Landerwerb.

Die Kosten für den Umbau der Haltestellen im Mitteldorf in Wil, beim ehemaligen Gemeindehaus (Fahrtrichtung Etzgen) sowie beim ehemaligen Milchhüsli (Fahrtrichtung Hottwil) werden mit insgesamt 280 000 Franken beziffert. Darin eingeschlossen sind 33 500 Franken für den Landerwerb.

Der Umbau der fünf Haltestellen beläuft sich somit auf rund 940 000 Franken. «Obwohl zurzeit eine Revision der kantonalen Strassengesetzgebung läuft, gehen wir von einen Gemeindeanteil von 42 Prozent aus», teilt Florian Wunderlin, Verwaltungsleiter von Mettauertal, auf Anfrage mit. Die anderen 58 Prozent gehen zu Lasten des Kantons.

Das Bauprojekt liegt bis am 13. April 2021 auf der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite abrufbar: www.ag.ch/auflage-strassenprojekte


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