Die Stadt prüft weitere Mietreduktionen

  23.03.2021 Gastronomie, Rheinfelden, Gewerbe

Der Stadtrat Rheinfelden entscheidet demnächst darüber, ob er seinen Mietern aus Gastronomie und Handel nochmals eine Mietzinsreduktion gewähren wird.

Valentin Zumsteg

Die Stadt Rheinfelden ist eine grosse Immobilienbesitzerin. Der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde gehören zahlreiche Liegenschaften – auch solche, in denen Restaurants und Geschäfte untergebracht sind. So zum Beispiel die Häuser an der Marktgasse 3 (Habanito), an der Marktgasse 10 (Brötlibar) und die Liegenschaft des Restaurants White House an der Habich-Dietschy-Strasse. Im vergangenen Jahr zeigte sich die Stadt als Vermieterin grosszügig: «Mieter, welche ihre Geschäfte aufgrund der Schutzbestimmungen des Bundes im letzten Frühjahr vollständig schliessen mussten, hatte die Stadt die Mieten für die Dauer von drei Monaten zu 100 Prozent erlassen, sofern das Mietverhältnis bis mindestens Ende 2020 weitergeführt wurde», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage der NFZ.

Stadtrat wird darüber beraten
Geschäfte, welche während des Lockdowns weiterhin geöffnet bleiben durften, aber von Umsatzbeeinträchtigungen betroffen waren, erhielten im vergangenen Jahr eine Mietzinsreduktion von 70 Prozent während drei Monaten. «Es betraf dies neun Liegenschaften mit insgesamt 14 Mietverhältnissen», schildert Erdin.

Kurz vor Weihnachten folgte dann für Restaurants und viele Geschäfte die zweite Schliessung. «Aufgrund des neuerlichen Lockdowns will der Stadtrat in den nächsten Wochen über eine nochmalige Mietreduktion beraten. Dies ist bisher nicht erfolgt, weil nicht klar war, wie lange Gastronomie und Detailhandel geschlossen bleiben müssen und wie sich das Härtefallprogramm von Bund und Kanton auf die einzelnen Betriebe auswirkt», erläutert Erdin.

Keine Allmendgebühren
Bereits entschieden ist hingegen, dass die Stadt – wie bereits 2020 – auf die gesamten Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes verzichten wird. «Detailhandel, Gastronomie und Marktfahrende werden dadurch um rund 25 000 Franken entlastet. Erlaubt wird auch weiterhin die temporäre Mehrbeanspruchung von Allmendf lächen aufgrund der Schutzbestimmungen», so Erdin.

Im vergangenen Jahr habe die Stadt zudem einen ausserordentlichen Marketing-Beitrag von 20 000 Franken an Tourismus Rheinfelden geleistet. Damit soll das Angebot im Städtchen promotet werden. Erdin betont: «Der Stadtrat ist sich bewusst, dass Gastronomie und Detailhandel besonders stark von den Folgen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind. Auch wenn Bund und Kanton Hilfsprogramme bereitgestellt und Soforthilfe zur Verfügung gestellt haben, muss angenommen werden, dass die wirtschaftlichen Folgen noch einige Zeit anhalten werden.»


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