Entsorgungskonzepte unterstützen den Baustoffkreislauf
12.02.2021 FricktalSinnvolle Wiederverwertung
Bei Rückbauten von Gebäuden, beim Aushub für Neubauten, bei Sanierungen und Umbauten – bei all diesen Tätigkeiten fallen Bauabfälle an. Die weitaus grösste Menge dieser Bauabfälle ist das Aushubund Ausbruchmaterial – jährlich schweizweit rund 40 Millionen Tonnen. Entsorgungskonzepte leisten einen wichtigen Beitrag, dass diese Abfälle sinnvoll wiederverwertet werden.
Die Abfallverordnung des Bundes (VVEA) sieht vor, dass Abfälle im Grundsatz zu verwerten sind. Dies gilt auch für Bauabfälle, im Besonderen für Aushubmaterial oder Betonabbruch. Dies hat zwei bedeutende Vorteile, denn durch das Wiederverwenden von Bauabfällen können natürliche Ressourcen wie Sand und Kies ersetzt und damit geschont werden und zweitens werden durch die Verminderung des Abfallvolumens die ohnehin knappen Deponievolumina geschont. Aushub- und Ausbruchmaterial wird heute zu einem grossen Teil zur Rekultivierung von Materialabbaustellen wie Kiesgruben oder Steinbrüche wiederverwendet. Kiesiges Aushubmaterial wird so aufbereitet, dass der Kies als Baustoff gewonnen werden kann.
Bauabfälle für die Kreislaufwirtschaft
Mineralische Bauabfälle wie Betonabbruch, Mauerwerk, Strassenauf bruch, Ausbauasphalt werden möglichst zu Recyclingbaustoffen aufbereitet und so wieder dem Baustoff kreislauf als Rohstoff zugeführt. Was von den mineralischen Bauabfällen nicht verwertet werden kann, muss deponiert werden.
Damit aus den mineralischen Bauabfällen qualitativ hochwertige Recyclingbaustoffe mit verhältnismässigem Aufwand und entsprechend konkurrenzfähigen Kosten hergestellt werden können, ist es wichtig, dass diese möglichst sortenrein und schadstoffarm anfallen. Die Weichen für qualitativ hochwertige Recyclingbaustoffe werden deshalb schon bei der Planung und der Realisierung der Bauten gestellt. Durch die Wahl möglichst schadstofffreier, wiederverwertbarer Baustoffe und einer intelligenten Konstruktionsweise kann der Grundstein für eine hohe Wiederverwertungsquote bei einem zukünftigen Rückbau gelegt werden. Damit beim Rückbau dann auch möglichst viele Bauabfälle recycliert werden können, braucht es zusätzlich auch eine professionelle Planung und eine fachkundige Ausführung des Rückbaus.
Nutzen des Entsorgungskonzepts
Wie können diese riesigen Mengen an Bauabfällen bewältigt werden und wie kann sichergestellt werden, dass diese Abfälle dem richtigen Verwertungs- oder Entsorgungsweg zugewiesen werden? Hier hat das Entsorgungskonzept eine Schlüsselfunktion.
Die VVEA verlangt in Artikel 16, dass bei Bauarbeiten die Bauherrschaft der Baubewilligungsbehörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs ein Entsorgungskonzept einreichen muss, wenn voraussichtlich mehr als 200 Kubikmeter Bauabfälle anfallen oder wenn Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen zu erwarten sind. Als umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe gelten beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei oder Asbest.
Das Entsorgungskonzept listet die Art der Abfälle, die Qualität der A bfälle, die voraussichtlichen Mengen, Angaben zur Schadstoffentfernung und Behandlung der Abfälle sowie die vorgesehenen Entsorgungswege auf. Es dient der Vollzugsbehörde als Grundlage zur Beurteilung einer gesetzeskonformen Entsorgung der Bauabfälle.
Besteht ein Verdacht, dass umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu erwarten sind, ist es unabdingbar, dass im Hinblick auf das Entsorgungskonzept eine Schadstoffermittlung durchgeführt wird. Beispielsweise besteht für Bauten, die vor 1990 errichtet worden sind, grundsätzlich die Möglichkeit, dass asbesthaltige Bauteile eingesetzt wurden. Mit einer Gebäudeschadstoffuntersuchung wird geprüft, ob tatsächlich Gebäudeschadstoffe vorliegen, werden allfällige belastete Bauteile ermittelt und das weitere Vorgehen, zum Beispiel eine vorgängige Entfernung einzelner Bauteile (wie eine asbesthaltige Brandschutztüre oder Fenster mit asbesthaltigem Fensterkitt) oder eine Schadstoffsanierung (beispielsweise das Abtragen von asbesthaltigem Putz) festgelegt. Diese Erkenntnisse in Form eines Berichts über die Schadstoffermittlung fliessen in das Entsorgungskonzept mit ein.
Verantwortung der Gemeinden
Im Kanton Aargau ist grundsätzlich die Standortgemeinde für das Baubewilligungsverfahren zuständig. Sie prüft die kommunalen Belange eines Baugesuchs und auch die Entsorgungskonzepte. Die kommunale Baubehörde ist damit in der Verantwortung, im Bedarfsfall eine Schadstoffermittlung und ein Entsorgungskonzept zu verlangen. Sie prüft das Entsorgungskonzept auf die Einhaltung der Verwertungspf lichten und korrekten Entsorgungswege. Sie kann zudem nach der Entsorgung die notwendigen Entsorgungsnachweise verlangen, mit denen die umweltkonforme Entsorgung überprüft wird. Damit kommt den Gemeindebehörden eine Schlüsselrolle im Baustoffkreislauf und der korrekten Entsorgung von Abfällen zu.
Das Bundesamt für Umwelt hat eine Vollzugshilfe zum Entsorgungskonzept und zur Schadstoffermittlung bei Bauten publiziert. Diese Vollzugshilfe konkretisiert die Pflicht der Bauherrschaft zur Ermittlung von Schadstoffen in Bauabfällen und zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes gemäss Art. 16 VVEA. (Artikel aus Umwelt Aargau Nr. 85)