Sie alle kandidieren

  26.01.2021 Fricktal

Gesamterneuerungswahlen für Böztal

BÖZTAL. Am 1. Januar 2022 starten die vier BEEH-Gemeinden (Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen) als Fusionsgemeinde Böztal in die gemeinsame Zukunft. Damit dieser Schritt in geordneten Bahnen vonstatten gehen kann, müssen vorgängig die politischen Ämter neu besetzt werden. Der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen ist bereits für den Sonntag, 7. März, angesetzt. Im Gemeinderat von Böztal sind fünf Sitze zu besetzten. Zur Wahl stellen sich acht Personen, sieben Männer und eine Frau. Sechs Kandidierende sind bereits heute in einem Gemeinderat vertreten. Es sind dies: Guy David, Vizeammann von Hornussen, Gottfried Herzog, Gemeinderat von Hornussen, Robert Schmid, Gemeindeammann von Bözen, Roger Frey, Vizeammann von Bözen, Andreas Thommen, Gemeindeammann von Effingen sowie Esther Röthlin, Frau Gemeindeammann von Elfingen. Weiter stehen zur Wahl in den Gemeinderat Reto Kägi und Mathias Pfister, beide wohnhaft in Bözen. In der Fi na n z kom m i s s ion von Böztal gilt es drei Sitze zu besetzen. Zur Wahl stellen sich Dania Aebi, (Hornussen), Thomas Erb (Bözen), Lukas Knecht und René Schweizer (beide Hornussen).

Um die vier Sitze im Wahlbüro / Stimmenzähler bewerben sich Hans Ulrich Amsler (Bözen), Hans Rudolf Hänny (Bözen), Angeles Senn und Femi Krasniqi (beide Hornussen). Auch diese Kandidierenden sind alle parteilos. Als Ersatzmitglieder (2 Sitze) kandidieren Tamara Keller (Bözen) und Iren Vetter (Effingen). Und für die Regionale Steuerkommission (3 Sitze) schliesslich stellen sich Jonas Ackermann (Elfingen), Basil Schmid (SVP, Zeihen, bisher), Corinne Sutter (Zeihen) und Anja Wendelspiess (Zeihen, bisher) zur Wahl. Keine Anmeldung ist für den Sitz als Ersatzmitglied der Regionalen Steuerkommission eingegangen.

Da die Anzahl der Kandidierenden für das Wahlbüro / Stimmenzähler und Wahlbüro / Ersatz-Stimmenzähler sowie für die Ersatzmitglieder der regionalen Steuerkommission die Anzahl der zu vergebenden Sitze untersteigt oder dieser entspricht, ist eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind bis 2. Februar um 12 Uhr, einzureichen. (sir/mgt)


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