Im Aargau schliessen ab Montag Einkaufsläden

  18.12.2020 Aargau

Der Bundesrat hat heute Freitagnachmittag, 18. Dezember, die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus- Pandemie nochmals markant verstärkt. Der Kanton Aargau begrüsst diesen Schritt. Aufgrund der sehr hohen und weiter steigenden Ansteckungszahlen, speziell auch im Kanton Aargau, ist ein Zuwarten bis nach Weihnachten nicht zu verantworten; dies vor allem auch, um eine weitere Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals zu vermeiden. Gleiches gilt für Heime und Betreuungseinrichtungen.

Es braucht nun einschneidende Massnahmen, um den starken Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen beziehungsweise die Infektionszahlen wieder zu senken. Dazu ist es notwendig, dass die Bevölkerung die angeordneten Vorgaben strikte einhält und die sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränkt. Die vom Bundesrat verschärften Massnahmen betreffen insbesondere Restaurants, Bars, Clubbetriebe sowie Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe.

Der Aargauer Regierungsrat hat aufgrund der Coronavirus-Lage im Kanton Aargau, insbesondere der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens, ergänzend zu den neuen Anordnungen des Bundesrates weitere Massnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen, namentlich die Schliessung von Einkaufsläden. Dies auch, weil die Erfahrung von anderen Kantonen zeigt, dass Schliessungen im Gastronomiebereich alleine nicht ausreichen, um eine markante Reduktion der Infektionszahlen beziehungsweise des im Vergleich mit anderen Kantonen überdurchschnittlich höheren Reproduktionswertes zu bewirken. Alle vom Bundesrat heute beschlossenen und vom Regierungsrat zusätzlich beschlossenen Massnahmen gelten im Kanton Aargau ab Sontag, 20. Dezember, 24 Uhr und sind bis Sonntag, 22. Januar 2021 befristet.

Die Bestimmungen zur Umsetzung (Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Merkblätter usw.) werden vom Kanton Aargau auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus kontinuierlich nachgeführt und aktualisiert.

 

Schliessung der Einkaufsläden im Kanton Aargau

Der Regierungsrat hat aufgrund der kantonalen Coronavirus-Lage im Kanton Aargau beschlossen, auch die Einkaufsläden ab Sonntag, 20. Dezember 2020, 24 Uhr, zu schliessen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden (zum Beispiel Kioske, Tankstellenshops), die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen.

Ausgenommen sind Lebensmittelmärkte im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen (Weihnachtsbaum-Verkäufe können durchgeführt werden; klassische Weihnachtsmärkte können nicht durchgeführt werden).

Ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen und Hörgeräte), Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Reparatur- und Heimwerkergeschäfte, Blumenläden sowie Dienstleistungsanbieter wie Coiffeure, Physiotherapie-Praxen und so weiter.

Zulässig bleibt die Abholung bestellter Waren vor Ort.

Bei allen Ausnahmen gelten folgende Maximal-Öffnungszeiten: täglich von 6 bis 19 Uhr; am Sonntag sowie am 25. Dezember, 26. Dezember und 1. Januar ist zu schliessen.

 

Weitere zusätzliche kantonale Massnahmen
Der Regierungsrat hat in Ergänzung zu den vom Bundesrat festgelegten Regelungen und Verbote verschiedene Massnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen. So sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 5 Personen im Kanton Aargau verboten.
Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs werden geschlossen.

Weiterhin Präsenzunterricht an der Volksschule
Die Volksschulen sind kein bedeutsamer Treiber der Epidemie. Sie nehmen den Unterricht nach den nun beginnenden Weihnachtsferien regulär am Montag, 4. Januar 2021 wieder auf. Alle bisherigen Schutz- und Hygienemassnahmen bleiben in Kraft. So gilt für die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und Schüler an der Oberstufe weiterhin eine Maskentragpflicht.
Mittel- und Berufsfachschulen: Eine Woche Fernunterricht
Für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und Berufsfachschulen wird der Unterricht in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien bis am 8. Januar 2021 im Fernunterricht durchgeführt. So kann verhindert werden, dass allfällige Anste-ckungen über die Festtage in die Schulen getragen werden. Zudem trägt diese Massnahme zur Reduktion der Mobilität im öffentlichen Raum bei. Ab Montag, 11. Januar erfolgt der Unterricht wieder als Präsenzunterricht. Wichtigstes Ziel ist, dass die Jugendlichen ihr Semester und ihre Promotion regulär abschliessen können.
Bereits letzte Woche wurden mit der Branche eine Ausnahme für die Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales (BFGS) beschlossen. Dort wird die Fernunterrichtsphase auf drei Wochen, bis am Freitag, 22. Januar 2021, erweitert, da die BFGS-Lernenden in ihrem Arbeitsumfeld teils täglich in Kontakt mit be-sonders gefährdeten Personen kommen.
Sonderschulen und Betreuungseinrichtungen: Reduziertes Angebot
An den Sonderschulen und Einrichtungen für Menschen mit be-sonderen Betreuungsbedürfnissen wird der Betrieb in der ersten Januarwoche nur reduziert wiederaufgenommen. Damit soll nach den Festtagen das Risiko für Ansteckungen insbesondere von Personen der Risikogruppe und des Personals gemindert werden, so dass der Betrieb besser sichergestellt werden kann. (mgt)


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