Sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse fehlen

  19.11.2020 Gemeindeversammlung, Kaisten

Kaister Behörde unterstützt das Einbürgerungsgesuch einer Familie nicht

An der kommenden Kaister Gemeindeversammlung ersuchen gleich zehn Personen um Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht. Bei sechs von ihnen empfiehlt der Gemeinderat der Versammlung die Annahme. Den Antrag einer 40-jährigen Mutter mit ihren drei Kindern lehnt die Kaister Behörde hingegen ab.

Susanne Hörth

Weshalb der Antrag dennoch an die Gemeindeversammlung gelangt und welche Gründe der Kaister Gemeinderat gegen eine Zusicherung des Schweizer Bürgerrechts geltend macht, wird in den Versammlungsunterlagen für die kommende «Gmeind» erklärt. Die antragsstellende Familie stammt aus dem Kosovo. Der Ehemann besitzt die B-Aufenthaltsbewilligung «möchte und kann sich nicht einbürgern lassen», heisst es dazu. Seine Frau hingegen beantragt für sich und die drei Kinder, 10 und 7 Jahre sowie sechs Monate alt und alle in Rheinfelden geboren, das Kaister Bürgerrecht. Sie lebt seit 1995 in der Schweiz, seit 2012 in Kaisten. Sie wird im Traktandenbeschrieb als freundlich beschrieben und als jemand, der seinen finanziellen Verpflichtungen stets nachkommt.

Mehrere Gespräche
Ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Gemeinderat und der Familie fand im März dieses Jahres statt. Dabei stellte der Gemeinderat fest, dass die gestellten Fragen zum grössten Teil nicht verstanden wurden und dass die staatsbürgerlichen Kenntnisse zu praktisch allen Fragestellungen lediglich genügend oder gar ungenügend waren. Diese fehlenden Kenntnisse sowie eine ungenügende soziale Integration bewogen den Gemeinderat zur Ablehnung des Gesuchs. Das wurde der Familie so auch mitgeteilt. Bei einer weiteren, auf Wunsch der Familie stattfindenden Unterredung anfangs Mai wurden die Gründe nochmals mündlich erläutert.

Noch im gleichen Monat verlangte die dreifache Mutter eine Neubeurteilung ihres Gesuchs. Diesem Anliegen kam der Gemeinderat nach, hielt aber mit den gleichen Begründungen wie bei der ersten Beurteilung an seinem ablehnenden Entscheid fest.

Dies wiederum hatte zur Folge, dass die Gesuchstellerin die Behandlung ihres Antrags an der Gemeindeversammlung verlangte. In seinem zur Ablehnung empfohlenen Antrag hält der Gemeinderat fest, er habe sich nicht grundsätzlich gegen eine Einbürgerung ausgesprochen. Vielmehr: «Den Gesuchstellern wurde empfohlen, die Kenntnisse in der deutschen Sprache zu vertiefen und insbesondere sich um die Integration verstärkt zu bemühen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.» Weil die dreifache Mutter nicht so lange warten will, wird ihr Antrag nun auf eigenes Verlangen an der Gemeindeversammlung vom 27. November behandelt.

Die Versammlung der Kaister Einwohnergemeinde findet am 27. November bereits um 19 Uhr und ausnahmsweise (aufgrund Corona) in der Sporthalle statt.


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