Coronavirus: Weitere Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen geplant

  04.11.2020 Aargau, Wirtschaft, Gemeinden

Der Bundesrat hat am heutigen Mittwoch den Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der Härtefall-Massnahmen für Unternehmen gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bundesrats zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) veröffentlicht. Die Kantone haben nun die Möglichkeit, sich innert zehn Tagen zu den bundesrätlichen Vorschlägen zu äussern. Der Regierungsrat wird parallel dazu die kantonalen Rechtsgrundlagen erarbeiten, damit dem Grossen Rat zeitnah die erforderlichen Anträge unterbreitet werden können.
Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung zum Covid-19-Gesetz für Härtefall-Massnahmen für Unternehmen eröffnet. Der Regierungsrat wird sich unter Berücksichtigung der Situation im Kanton Aargau dazu äussern und zeitgleich die erforderlichen kantonalen Rechtsgrundlagen erarbeiten.
Sobald der Inhalt der Bundesregelung definitiv bekannt ist, wird der Regierungsrat seine Vorschläge für neue kantonale Rechtsgrundlagen den zuständigen grossrätlichen Kommissionen vorlegen und dem Grossen Rat die erforderlichen Kreditanträge unterbreiten.
Erstes Massnahmenpakt wurde im April beschlossen Die Coronakrise trifft eine grosse Zahl von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden stark. Der Regierungsrat hat aus diesem Grund im April 2020 in Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes ein Hilfspaket für die Aargauer Wirtschaft beschlossen. Der Grosse Rat bewilligte für eine erste Etappe einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesunde Unternehmen erhalten und Arbeitsplätze gesichert werden. Rechtsgrundlage für diese kantonalen Unterstützungsleistungen ist eine regierungsrätliche Sonderverordnung.

Während einzelne Unterstützungsmassnahmen bereits per Ende Juni beziehungsweise September ausgelaufen sind, hat der Regierungsrat die ebenfalls bereits seit dem Frühjahr bestehende Härtefallregelung bereits im September bis Ende 2020 verlängert. (mgt)


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote