Maskenpflicht im Aargau ab Oberstufe

  29.10.2020 Aargau, Kantone

Der Kanton Aargau begrüsst die zur Eindämmung der Epidemie nötigen Schritte. Sie sind einschneidend, treffen aber Lebens- und Arbeitsbereiche, in denen viele Ansteckungen aufgetreten sind. «Der Kanton Aargau verfolgt bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vor allem zwei Ziele», erläutert Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), «eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, verhindern und einen erneuten, flächendeckenden \'Lockdown\' vermeiden.»

Beides habe man bisher erreichen können, stellt der Gesundheitsdirektor fest: Damit es so bleibt, braucht es jetzt auch im Kanton Aargau die konsequente Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Vorgaben und Empfehlungen. Der Kanton Aargau hatte zusätzliche Massnahmen mit dem Ziel der Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) eingeführt.  An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II hatte das BKS noch vor dem Bundesratsentscheid eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden angewiesen.

 

Maskenpflicht für Erwachsene und Jugendliche ab der Oberstufe (Sekundarstufe I)

Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) erlässt in Absprache mit dem kantonsärztlichen Dienst ab dem 30. Oktober neue Weisungen für die Aargauer Real-, Sekundar- und Bezirksschulen (Oberstufe der obligatorischen Volksschule) und die Mittel- und Berufsfachschulen (Sekundarstufe II): Sie geben für alle Personen, die in den Schulgebäuden und auf dem Schulareal verkehren, eine umfassende Maskentragpflicht vor. Wie dem Schulpersonal werden die Masken auch den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe von der Schule zur Verfügung gestellt. Zudem ist es den Schulen untersagt, Klassen- und Schullager durchzuführen. Damit setzt der Kanton Aargau die allgemeine Maskenpflicht für Jugendliche über 12 Jahren im öffentlichen Raum auch im Schulbereich konsequent um, wie dies in diversen Kantonen in den letzten Tagen bereits erfolgt ist. Gemäss Bildungsdirektor Alex Hürzeler dienen die zusätzlichen Massnahmen insbesondere auch dazu, die Anzahl infizierter und sich in Quarantäne befindender Personen möglichst tief zu halten und damit einen ordentlichen Schulbetrieb sicherstellen zu können.

Lage Kanton Aargau

Die Fallenzahlen und Hospitalisierungen verdoppeln sich aktuell innert einer Woche und die Todesfälle alle zwei Wochen. Aktuell liegen die Fallzahlen im Kanton Aargau bei über 450 pro Tag. Geht die Entwicklung in diesem Tempo weiter, drohen Kapazitätsengpässe im Gesundheitswesen. Das Contact Tracing Center (Conti) im Kanton Aargau konnte dank einer personellen Aufstockung und des Einsatzes von Zivilschützenden seine Kapazitäten deutlich ausbauen.

Dennoch übersteigt das aktuelle Fallwachstum das Kapazitätswachstum. Aus räumlichen und logistischen, aber auch aus zeitlichen Gründen sind dem Ausbau des Contact Tracing Centers zudem Grenzen gesetzt. Um Informationslücken zu schliessen, werden infizierte Personen bei der Mitteilung des Testergebnisses von den behandelnden Ärzten zusätzlich über Isolations- und Quarantänemassnahmen informiert. Im weiteren Verlauf werden die erkrankten Personen vom Contact Tracing Center kontaktiert.

Der Kantonsärztliche Dienst arbeitet weiter an prozessualen Anpassungen, um das Dienstleistungsangebot des Conti an die aktuelle Situation anzupassen. Neu steht Personen mit positivem Testergebnis ein Webformular zur Meldung der Kontaktpersonen zur Verfügung. Auf diesem Weg sollen Isolations- und Quarantäneverfügungen den betroffenen Personen schneller und effizienter zugestellt werden können. Das Formular ist unter www.ag.ch/corona-meldung abrufbar.

 

Vorgaben für Spitäler und Heime

Um die Versorgung der an Covid-19 erkrankten Personen sicherzustellen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Spitäler bei der Bewältigung des Patientenaufkommens zu unterstützen, hat das Departement Gesundheit und Soziales am 26. Oktober für alle im Kanton Aargau tätigen Spitäler und Kliniken Vorgaben erlassen.

Diese enthalten unter anderem Vorgaben zur Verteilung der Covid-19-Patienten unter den Spitälern. Die Akutspitäler mit Intensivstationen wurden angehalten, nur so viele Operationssäle für medizinisch nicht dringend angezeigten Operationen zu betreiben, dass sie bei steigenden Fallzahlen innerhalb von 48 Stunden zusätzliche Kapazitäten zur Versorgung von intensivpflichtigen Covid-19-Patienten zur Verfügung haben. Weiter werden die Spitäler mit Intensivstationen und Intermediate-Care-Betten verpflichtet, im Bedarfsfall die Kapazitäten maximal zu steigern.

Spitäler und Kliniken sowie Alters- und Pflegeheime müssen mit einem adäquaten Schutzkonzept jederzeit sicherstellen, dass besonders gefährdete Personen konsequent geschützt und die Hygiene- und Schutzmassnahmen strikte eingehalten werden. Ergänzend wird derzeit die Notwendigkeit von weitergehenden Vorschriften zum Besuchsrecht geprüft.

 

Zusammenführung der kantonalen Allgemeinverfügungen

Die im Aargau bestehenden Allgemeinverfügungen sind in Anbetracht der neuen Bundesmassnahmen überprüft worden. Weiterhin gilt die Ausweispflicht bei der Kontaktdatenerhebung in Bar- und Clubbetrieben. Die neuen Bundesvorgaben mit Maskenpflicht, sitzender Konsumation und höchstens vier Personen pro Tisch sind derzeit ausreichend, weshalb die bestehende kantonale Beschränkung auf 50 gleichzeitig anwesende Gäste sowie die über Bundesrecht hinausgehende Maskenpflicht in Bars und Clubs formell aufgehoben wird. Die maximale Sektorengrösse von 100 Personen bei Veranstaltungen ist ebenfalls überholt und wird aufgehoben. Schliesslich wird die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung bei privaten Veranstaltungen mit höchstens 15 Personen aufgehoben.

 

Federführung im Krisenmanagement liegt bei Gesundheitsdirektor und Kantonsärztin

Seit der Aufhebung der kantonalen Notlage am 19. Juni 2020 erfolgt das Coronavirus-Krisenmanagement federführend durch den gemäss Epidemiengesetz und kantonalem Vollzugsrecht zuständigen Kantonsärztlichen Dienst (KAD) beziehungsweise das Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Kantonsärztin Yvonne Hummel trifft die zur Epidemiebekämpfung notwendigen Anordnungen in Absprache mit dem Gesundheitsdirektor. Bei Massnahmen und Anordnungen, die andere Verwaltungsbereiche betreffen, zum Beispiel Schulen, Verkehr oder Wirtschaft, werden die sachzuständigen Departemente durch den Gesundheitsdirektor in die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse einbezogen.

Der Regierungsrat hat für das Schnittstellenmanagement bei der Krisenbewältigung einen Koordinations- und Steuerungsausschuss (KoStA) eingesetzt. Dieser ist aus Landammann Markus Dieth, Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und Staatsschreiberin Vincenza Trivigno zusammengesetzt. Miteinbezogen sind auch der Kantonsärztliche Dienst, der Kommunikationsdienst des Regierungsrats sowie bei Bedarf Vertretungen der sachzuständigen Departemente. Für das operative Krisenmanagement hat das Gesundheitsdepartement einen Corona-Stab DGS gebildet, der sich schwerpunktmässig mit Massnahmen in der Epidemiebekämpfung, der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und Verhaltensempfehlungen befasst. Die übrigen Departemente bleiben für die in ihre Zuständigkeit fallenden Themen verantwortlich. (mg)


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