Waldbrandgefahr Stufe 4

  30.07.2020 Aargau

Neu gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr). Es wird somit ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern erlassen. 1. August-Feuerwerk ist mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt. Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben am Dienstag eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr) und damit ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern im Abstand von fünfzig Metern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und Waldrändern. Das Verbot bleibe bis auf weiteres in Kraft und werde erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Wetteraussichten für die kommenden Tage würden allerdings auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hindeuten, teilt der Kantonale Führungsstab mit. «Höhen- und 1. August-Feuer können mit Abstand zum Waldrand und entsprechenden Sicherheitsmassnahmen nach Absprache mit den lokalen Behörden durchgeführt werden», heisst es zudem. (mgt)


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