ASE: Millionenbetrug kommt nochmals ans Obergericht

  30.07.2020 Fricktal

Das Bundesgericht heisst Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut

Von Frick aus hat die ASE AG rund 2000 Anleger um 170 Millionen Franken betrogen. Das Bundesgericht bemängelt das milde Urteil gegen den ASE-Präsidenten. Das Obergericht muss nochmals über die Bücher.

Valentin Zumsteg

Es ist einer der grössten Betrugsfälle, welche die Schweiz je gesehen hat: Die Verantwortlichen der Firma ASE – die drei Buchstaben standen für Anlage, Sicherheit, Ertrag – sollen während Jahren von ihrem Büro in Frick aus über 2000 Anleger um rund 170 Millionen Franken betrogen haben. Den Kunden wurden hohe Gewinne im Devisengeschäft vorgegaukelt, während ihr Geld in Wahrheit verschwand. Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte 2016 den Geschäftsführer zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren.

«Schwer nachvollziehbar»
Der Präsident des ASE-Verwaltungsrates, der im Gegensatz zum Geschäftsführer nicht geständig ist, bekam eine Strafe von fünf Jahren. Dieser zog den Fall an die zweite Instanz weiter: 2019 sprach das Aargauer Obergericht den Präsidenten, der aus Hellikon stammt, von zwei Vorwürfen frei und reduzierte das Strafmass auf 28 Monate. Damit war die Aargauer Staatsanwaltschaft jedoch nicht einverstanden, sie gelangte ans Bundesgericht. Auch der angeklagte ASE-Präsident ging in Revision, er forderte einen Freispruch.

Jetzt liegt das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts vor. Es kritisiert das Obergericht in verschiedenen Punkten: «Die Vorinstanz ging bei der Prüfung der subjektiven Tatbestands-Voraussetzungen falsch vor», heisst es etwa. Oder: «Die Vorinstanz nahm auch keine Gesamtwürdigung des Aussageverhaltens vor.» Andere Feststellungen des Obergerichts seien «schwer nachvollziehbar». Der vorinstanzliche Freispruch vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung verstosse gegen Bundesrecht, ebenso wie der Freispruch vom Vorwurf der Misswirtschaft. Das Bundesgericht heisst deswegen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut. Damit wird das Urteil des Aargauer Obergerichts teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Beschwerde des ASE-Präsidenten hat das Gericht hingegen abgewiesen. Er muss damit rechnen, dass seine Strafe höher als die 28 Monate ausfällt, welche das Obergericht 2019 als angemessen ansah.


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