«Spezialzone Bünn»: Verfahren wird verlängert

  30.07.2020 Magden, Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung von Magden hat im Jahr 2016 der Gesamtrevision der Nutzungsplanung im Grundsatz zugestimmt, das Gebiet «Bünn» jedoch zur Überprüfung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Derzeit liegen die Entwürfe der «Spezialzone Bünn» zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens öffentlich auf. Die Unterlagen können seit dem 1. Juli elektronisch (www.ortsplanungmagden.ch) oder auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. In der Zwischenzeit wurde die Gemeindeverwaltung auf technische Fehler auf der Mitwirkungshomepage aufmerksam gemacht. «Obschon die Makel per 13. Juli behoben werden konnten, wird die Mitwirkungsfrist bis 31. August 2020 verlängert», teilt die Gemeinde mit.

Hinweise und Vorschläge können digital auf Webseite innert der Auflagefrist eingereicht werden. «Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Ein-wendungen handelt. Dieses Ver-fahren erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt», heisst es weiter. (mgt/nfz)


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