Kurze Frist für Gesuche
26.06.2020 AargauGesuche um Finanzhilfen für die Ausfallentschädigungen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung müssen bis am 17. Juli eingereicht werden. Gemäss Verordnung des Bundesrats sind den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung für den Zeitraum vom 17. März bis 17. Juni 2020 Finanzhilfen für entgangene Betreuungsbeiträge der Eltern zu gewähren. Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung drohen aufgrund der Corona-Pandemie Einbussen infolge nicht in Anspruch genommener Leistungen. Diese In-stitutionen werden daher für den coronabedingten Ausfall von Elternbeiträgen entschädigt. Die Frist für die Einreichung von Gesuchen läuft noch bis am 17. Juli 2020. (nfz)