Nutzung der Steiner Sportanlagen

  22.05.2020 Stein

Durch die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen können sportliche Aktivitäten – unter strengen Auflagen – seit dem 11. Mai wieder stattfinden. Der Gemeinderat von Stein hat in diesem Zusammenhang das folgende Vorgehen beschlossen und die Vereine vergangene Woche darüber informiert.

Turnhalle Brotkorb und Sportarena Bustelbach
In Absprache mit der Schulleitung und der Betriebskommission der Sportarena Bustelbach hat der Gemeinderat entschieden, dass die gemeindeeigenen Sportanlagen (Schulturnhalle, Garderobengebäude und so weiter) für die Vereine geschlossen bleiben. Hintergrund für diesen Entscheid sind die sehr unterschiedlichen Schutzauflagen für die Schule und die Vereine. Bei der Schulturnhalle kommt die militärische Einquartierung hinzu. Deren Dauer könnte, je nach Entwicklung der Pandemielage und die damit verbundene Schliessung der Landesgrenze, bis über die Jahresmitte hinaus gehen. Diese Massnahmen gelten mindestens bis zum 7. Juni 2020. Der Aussenraum der Sportarena Bustelbach kann unter Einhaltung der Schutzkonzepte der Sportverbände genutzt werden. Die vom Kantonsärztlichen Dienst verordnete Schliessung der Aussenräume von Schul-, Sport- und Freizeitarealen zwischen 23 und 6 Uhr (gültig seit 11. Mai 2020) gilt bis zu deren Widerruf. Das heisst, dass Trainings im Aussenraum bis 23 Uhr stattfinden dürfen.

Sportcenter Bustelbach
Für die Hallen des Sportcenters Bustelbach hat die Betreiberin ein Schutzkonzept erstellt. Folglich können die Vereine seit 11. Mai die sportlichen Aktivitäten an diesem Standort unter Einschränkungen wiederaufnehmen. Dies setzt allerdings zwingend ein individuelles Schutzkonzept der Vereine voraus, welches der Sportcenter Bustelbach AG vorgängig zur Prüfung eingereicht werden muss. Die Schule verzichtet bis auf Weiteres auf eine Belegung der Hallen im Sportcenter Bustelbach. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für einen erfolgreichen Neustart des Breitensports in unserem Dorf und betont: «Wir zählen auf eine konsequente Umsetzung der verordneten Schutzmassnahmen.» (mgt)


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