Regierungsrat legt Steuerfuss von Wettingen fest

  07.04.2020 Aargau

WETTINGEN. Gemäss Gemeindegesetz entscheidet der Regierungsrat über das Budget und den Steuerfuss einer Gemeinde, wenn das zuständige Organ die vom Gemeinderat beziehungsweise Einwohnerrat beantragte Vorlage zweimal zurückgewiesen hat. Dies ist in Wettingen so geschehen, als die Stimmberechtigten den bei der zweiten Beratung durch den Einwohnerrat festgelegten Steuerfuss von 100 Prozent am 9. Februar 2020 abgelehnt hatten. Der Regierungsrat hat nun den Steuerfuss der Gemeinde Wettingen für das Jahr 2020 auf 95 Prozent festgelegt. Die gesetzlichen Kriterien der Ausgabendeckung und des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts werden bei diesem Steuerfuss für das Budgetjahr 2020 erfüllt, teilt die Regierung mit. Zur Wahrung der Gemeindeautonomie und des Verhältnismässigkeitsprinzips entscheide der Regierungsrat nur dann gegen die Mehrheit der Stimmenden, wenn sich andernfalls ein gesetzeswidriger Zustand ergeben würde. Dies sei hier nicht der Fall: Mit einem Steuerfuss von 95 Prozent resultiere im Budget 2020 ein – wenn auch geringer –Überschuss. Damit sei das Kriterium der Ausgabendeckung erfüllt. Bei Anwendung dieses Steuerfusses im Budgetjahr und in den Planjahren 2021- 2023 resultiert in der massgebenden Periode von 2017-2023 ein kumulierter Überschuss von rund 4,5 Millionen Franken. Damit ist auch das Kriterium des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts erfüllt. Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Gemeinderats, dass die Finanzlage der Gemeinde Wettingen trotz ausgeglichenem Budget 2020 zur Sorge Anlass gibt – vor allem mit Blick auf die über einen langen Zeitraum tiefe Selbstfinanzierung der Investitionen und dem daraus resultierenden starken Anstieg der Verschuldung. Es sei jedoch nicht Sache des Regierungsrats, bereits bei der Ablehnung einer Steuererhöhung durch die Stimmberechtigten einen erhöhten Steuerfuss anzuordnen und sich über den Entscheid der Stimmberechtigten hinwegzusetzen, solange dies für das Budgetjahr aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht notwendig ist. Im Jahr 2021 könnte dies wieder anders aussehen. (nfz)


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