Im Kanton Aargau können ab Montag rund 5500 Betriebe wiedereröffnen

  24.04.2020 Aargau, Politik, Wirtschaft

Der Kanton Aargau bereitet sich auf die schrittweise Lockerung der Schutzmassnahmen vor. In der ersten Etappe können im Aargau ab 27. April rund 5500 Betriebe wiedereröffnen. Sie haben entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln und Schutzmassnahmen umzusetzen. Am Freitagvormittag ist die in diesem Zusammenhang vom Kanton lancierte Abgabe von 200\'000 Schutzmasken angelaufen. Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen als Schritt in die richtige Richtung und appelliert an die Bevölkerung und die Wirtschaft, die Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten.

Der Bundesrat hat am 16. April entschieden, dass ab Montag, 27. April, in einem ersten Schritt Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Solarien (unbediente Einrichtungen), Tattoo-Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

In einem zweiten Schritt sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen können. Und am 8. Juni sollen in einer dritten Phase unter anderem Mittel-, Berufs- und Hochschulen wie-der Präsenzveranstaltungen durchführen dürfen.

Die von der Lockerung der Schutzmassnahmen betroffenen Betriebe und Branchen müssen gemäss Sonderverordnung des Bundes Schutzkonzepte erarbeiten. Das BAG legt dabei in Zusammenarbeit mit dem SECO die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben fest. Branchen- und Berufsverbände sind angehalten, spezifische Schutz-Grobkonzepte zu entwickeln, die als Vorgabe und Richtlinien für die einzelnen Geschäfte und Betriebe dienen.

 

Analyse und Umsetzung der Verordnungsänderungen

Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) erlassen. Diese werden jeweils der Entwicklung der Lage entsprechend angepasst.

Die Kantone sind in der Regel für die Umsetzung und Kontrolle der Massnamen verantwortlich. Im Aargau werden die Änderungen von der Task Force Coronavirus analysiert. Die Erkenntnisse fliessen dann in die kantonalen Umsetzungs- und Kontrollkonzepte und -massnahmen ein. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die vom Bund jeweils nachgelieferten Erläuterungen zu den Verordnungsanpassungen.

Im konkreten Fall vom 27. April geht es unter anderem um die Analyse, welche Betriebe wiederöffnen dürfen und welche Vorgaben und Richtlinien bezüglich Schutzkonzepte gemacht werden.

Für Bund und Kantone besteht die Herausforderung darin, dass meistens nicht alles sofort bis ins letzte Detail geregelt werden kann und oft auch Ermessenspielräume bestehen. Durch Erfahrungen in der Umsetzung bildet sich jeweils eine Praxis heraus.

Auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus werden die Informationen zu den angepassten Verordnungen des Bundesrates fortlaufend aktualisiert. Für Fragen und Informationen, die auf diesem Weg nicht zu finden sind, kann die E-Mail-Adresse coronavirus@ag.ch kontaktiert werden.

 

Schutzmaskenfrage im Rahmen der Schutzkonzepte prüfen

«Bei der Entwicklung der Schutzkonzepte ist auch der Einsatz von Schutzmasken zu prüfen», erläutert Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel. «Er ist dann sinnvoll, wenn ein naher Kundenkontakt üblich ist und die Zwei-Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel beim Coiffeur.» Im Gegensatz dazu seien Schutzmasken bei unbedienten Einrichtungen und Angeboten wie Autowaschanlagen oder Blumenfeldern nicht sinnvoll.

Der Kanton Aargau stellt für die erste Wiedereröffnungsphase vom 27. April unentgeltlich 200\'000 Hygienemasken zur Verfügung. Für Betriebe, bei denen eine Schutzmaske sinnvollerweise zur Anwendung gelangt, stehen vier Abgabestellen zur Verfügung:

Baden (Trafo, Brown-BoveriPlatz 1),

Frick (Mehrzweckhalle 58, Schulstrasse 24),

Kölliken (Turnhalle, Berg-gasse 1),

Wohlen (Mehrzweckgebäude, Wilstrasse 57).

Sie sind von Freitag, 24. April, bis Montag, 27. April, von 8.00 bis 18.00 Uhr bedient, also auch am Samstag und am Sonntag.

 

Gratisabgabe von Masken für die erste Lockerungsphase ist gut angelaufen

«Der Kanton hat sich entschieden, Betrieben, bei denen es vom Schutzkonzept her erforderlich ist, unentgeltlich Hygienemasken abzugeben», erklärt Dieter Wicki, Chef der kantonalen Task Force Coronavirus. \"Sie sollen in der kurzen Vorbereitungszeit ihren Bedarf für zwei Wochen rasch und unkompliziert decken können; die Gratisabgabe der 200\'000 Masken gilt für den ersten Lockerungsschritt, danach wer-den wir die Maskensituation der Versorgungslage entsprechend neu beurteilen. Wir zählen darauf, dass die Betriebe, die dann ab dem 11. Mai 2020 oder später wiedereröffnen können, sich bereits jetzt vorbereiten und die nötigen Materi-alien beschaffen.»

Die Verteilaktion sei gut angelaufen, erklärt Task-Force-Chef Wicki: «Die Nachfrage ist erwartungsgemäss sehr hoch. Deshalb kommt es auch zu gewissen Wartezeiten. Wir haben organisatorische Vorkehrungen getroffen, damit die Maskenabgabe den Schutzvorgaben entsprechend abgewickelt werden kann.»

Gesunde Personen brauchen im öffentlichen Raum weiterhin keine Masken zu tragen. Die bisherigen Verhaltensregeln zum Abstand halten und zur Hygiene stehen nach wie vor im Zentrum der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus.

 

Kantonspolizei kontrolliert, ob die Schutzkonzepte vor-handen sind und umgesetzt werden.

«Die Kantone sind für die Kontrolle beziehungsweise Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich», erläutert Hauptmann Peter Kaltenrieder, Abteilungschef Führung und Einsatz, der Kantonspolizei Aargau. «Deshalb wird die Kantonspolizei Aargau ab nächster Woche zusammen mit der Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) des Amts für Wirtschaft und Arbeit sowie mit dem Amt für Verbraucherschutz überprüfen, ob die einzelnen Betriebe, die wieder öffnen dürfen, über die entsprechenden Schutzkonzepte verfügen und diese zum Schutz ihrer Kunden und Mitarbeitenden korrekt umgesetzt werden. Die zu kontrollierenden Betriebe werden laufend situativ definiert. Die IGA koordiniert und kontrolliert weiterhin auch auf Baustellen die Einhaltung der Schutzmassnahmen.»

Die allgemeine Sicherheitslage im Kanton Aargau sei ruhig. Die Kriminalität – insbesondere die Zahl der Einbruchdieb-stähle – sei merklich gesunken. Auf den Strassen herrsche ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen, erklärt Kaltenrieder, was sich entsprechend positiv auf das Unfallgesche-hen auswirke.

 

Wirtschaftliche Lockerungen sind erster Schritt in die richtige Richtung

«Für den Regierungsrat sind wirtschaftlichen Lockerungen ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal», erläutert Samuel Helbling, Leiter Kommunikation des Departements Volkswirtschaft und Inneres. \"Allerdings wird sich die Situation nicht schlagartig verbessern. Ein Be-trieb, der öffnen darf, wird nicht gleich alle seine Angestell-ten wieder voll beschäftigen können.\"

Es hänge auch erheblich von den Konsumentinnen und Konsumenten ab, wie sich der Umsatz der Betriebe entwickeln werde. Die Zahl der Arbeitnehmenden, die Kurzarbeit leisten müssten, werde in den betroffenen Betrieben sinken. «Die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit dürfte sich nur langsam verringern», so Helbling. «Aktuell haben über 10‘000 Betriebe für rund 155‘000 Mitarbeitende Kurzarbeit beantragt. Pro Tag reichen rund 40 bis 60 weitere Betriebe einen Antrag auf Kurzarbeit ein.»

Aktuell melden sich rund 100 Personen pro Tag neu in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) an. Seit dem 16. März 2020 haben sich rund 4\'600 Personen neu in den RAV angemeldet.

Die Arbeitslosenkasse hat in den letzten Wochen ihre Kapazitäten ausgebaut und wird auch von Mitarbeitenden der RAV unterstützt. Aufgrund der grossen Zahl von Unternehmungen, die Kurzarbeit eingeführt haben (1\'000 Mal mehr als in normalen Zeiten pro Monat) kommt es zu Verzögerun-gen bei der Auszahlung. Zudem ist rund die Hälfte der An-träge ungenügend oder fehlerhaft, was ebenfalls zu erhebli-chen Verzögerungen führt, weil Rückfragen gemacht oder zusätzliche Unterlagen angefordert werden müssen.

 

Schutzmassnahmen und BAG-Verhaltensregeln konsequent einhalten

Der Regierungsrat dankt Bevölkerung, Wirtschaft und allen sonst von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie Betroffenen für das Verständnis für die von den Behörden angeordneten Schutzmassnahmen und empfohlenen Verhaltensregeln. Sie sind notwendig, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, die Gesundheit der Menschen zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Gerade in der Phase der nun bevorstehenden Lockerung von Schliessungsmassnahmen ist es unabdingbar, dass Betriebe und Bevölkerung die Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln strikte einhalten. Es geht darum, eine zweite Infektionswelle zu verhindern, welche erneut drastische Einschränkungen und noch gravierendere wirtschaftliche Folgen haben würde. (mgt)


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