Flexibilität für Parkplätze beim Schiffacker

  01.04.2020 Rheinfelden

Stadtrat hat Gestaltungsplan mit einer Änderung beschlossen

Im Gebiet Schiffacker in Rheinfelden sollen künftig neue Sport- und Freizeitangebote angesiedelt werden können. Bei den nötigen Parkplätzen will die Stadt flexibel bleiben.

Valentin Zumsteg

Eine Tennishalle und Fussballplätze gibt es im Gebiet Schiffacker, gleich bei der Autobahnausfahrt Rheinfelden Ost, bereits. Künftig sollen dort weitere Sport- und Freizeitangebote angesiedelt werden können. Die Stadt hat für das rund sieben Hektaren grosse Areal einen Gestaltungsplan erarbeitet, der Ende des letzten Jahres öffentlich aufgelegt wurde (die NFZ berichtete). «Einwendungen sind keine eingegangen. Der Stadtrat konnte den Gestaltungsplan deshalb Anfang März formell beschliessen», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage.

«Spielraum nicht einschränken»
Gegenüber der öffentlichen Auflage hat der Stadtrat eine Änderung vorgenommen: In den Sondernutzungsvorschriften zum Gestaltungsplan ist auch das Thema Parkieren geregelt. Die Parkierung hat demnach grundsätzlich in der bestehenden Anlage beim Sportplatz zu erfolgen. Sobald im Perimeter des Gestaltungsplanes Schiffacker erste Nutzungen realisiert werden, sind zusätzliche Autoabstellplätze erforderlich, da der Parkplatz in den Spitzenzeiten bereits heute voll besetzt ist, wie Roger Erdin festhält. «In den Sondernutzungsvorschriften war nun festgehalten, dass eine Erweiterung mit einem zusätzlichen Parkdeck zulässig ist, wobei die Ausdehnung der bestehenden Parkierungsanlage nicht überschritten werden dürfe. Der zweite Teil dieses Satzes war ausschlaggebend, dass der Stadtrat den ganzen Passus ersatzlos gestrichen hat, damit er sich den gestalterischen Spielraum für eine optimale Lösung einer Erweiterung nicht unnötigerweise einschränkt», führt Erdin aus.

Studie zu zusätzlichem Parkraum
Diese Änderung gegenüber der öffentlichen Auflage muss nochmals amtlich publiziert werden, ehe der Gestaltungsplan durch den Regierungsrat genehmigt werden kann. Die Publikation ist vergangene Woche erfolgt. «Gegen die Änderung könnte beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerde geführt werden», so Erdin. Die Beschwerdefrist läuft während 30 Tagen. «Noch in diesem Jahr soll eine Studie aufzeigen, wie und in welchem Umfang beim bestehenden Parkplatz idealerweise zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann.»


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