Das Rheinfelder Inseli ist Sperrgebiet

  07.04.2020 Rheinfelden

Auswirkungen der Grenzkontrollen

Obwohl das Rheinfelder Inseli zum Schweizer Staatsgebiet gehört, darf es derzeit von Schweizer Seite nicht betreten werden. Das hängt mit den neuen Grenzkontrollen zusammen.

Valentin Zumsteg

Strahlendes Wetter, warme Temperaturen und genügend Freizeit: Eigentlich wäre das Rheinfelder Inseli – mitten im Rhein gelegen und über die alte Rheinbrücke erreichbar – in dieser Jahreszeit als grüne Oase sehr beliebt und gut besucht. Doch seit ein paar Tagen ist dieser Lieblingsort vieler Rheinfelder Sperrgebiet. Das stösst bei zahlreichen Bürgern auf Unverständnis.

Der Grund für diese drastische Massnahme liegt bei den neuen Grenzkontrollen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Seit dem 17. März hat die Schweiz zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren Einreisebeschränkungen – unter anderem auch aus Deutschland – erlassen. Deutschland hat seinerseits bereits einen Tag zuvor Grenzkontrollen eingeführt und die Einreise aus der Schweiz weitgehend beschränkt. Seither werden auch auf der alten Rheinbrücke in Rheinfelden Grenzkontrollen durchgeführt.

Deutsche Bundespolizisten auf Schweizer Boden
Zuerst waren die Kontrollen an beiden Brückenköpfen und nun stehen die beiden Korps auf der Schweizer Seite. Ein Grenzübertritt ist mehr oder weniger nur noch für diejenigen möglich, die zur Arbeit gehen oder besondere Gründe geltend machen können. «Weil Ausreisen möglich sind, hat dies in der Praxis anfänglich dazu geführt, dass Inseli-Besucher den Schweizer Zoll passieren und die Schweiz quasi verlassen konnten. Nach dem Aufenthalt konnten jedoch nur noch Schweizer Staatsbürger einreisen. Gleichzeitig wurde auf der deutschen Seite die Einreise nur noch deutschen Staatsbürgern gewährt. Dazwischen befand sich in der Folge quasi Niemandsland», erklärt der Rheinfelder Stadtschreiber Roger Erdin gegenüber der NFZ. Das führte zu Schwierigkeiten: «Eine Person, die weder die Schweizer noch die deutsche Staatsangehörigkeit besass, hätte die Grenzkontrollen bei der Ausreise an den beiden Brückenköpfen zwar passieren können, eine Einreise wäre jedoch verwehrt worden, so dass die Person quasi auf der Brücke ‹gefangen› gewesen wäre. Ich gehe davon aus, dass vor diesem Hintergrund die Grenzkontrollen nun für beide Länder auf Schweizer Seite gemacht werden.»

Mit anderen Worten: Bereits beim alten Schweizer Zoll – nur wenige Meter nach den Schweizer Grenzwächtern – stehen deutsche Bundespolizisten und lassen nur noch Deutsche, Grenzgänger oder Leute mit einem Wohnsitz in Deutschland einreisen. «In der Konsequenz können nun aber auch Schweizer die deutsche Grenzkontrolle, welche bereits auf Schweizer Seite stattfindet, nicht mehr passieren. Aufgrund dieser besonderen Situation wurde das Inseli, das grundsätzlich auf Schweizer Seite liegt, auf Wunsch der Schweizer Grenzwache gesperrt», erklärt Erdin. Das deutsche Einflussgebiet ist also faktisch um einige hundert Quadratmeter gewachsen.

«Offiziell gesperrt»
So weit, so klar. Schweizer dürfen das Inseli, das zum Schweizer Hoheitsgebiet gehört, also nicht betreten. Theoretisch können aber Deutsche das Inseli nutzen, da die Schweizer Grenzwächter ja auch erst beim alten Zoll auf Schweizer Seite die Einreisenden von deutscher Seite kontrollieren. Roger Erdin winkt ab: «Im Moment ist das Inseli offiziell gesperrt. Da das Inseli auf Schweizer Boden liegt und deutsche Staatsangehörige derzeit nicht ohne Bewilligung einreisen dürfen, besteht diese Option im Prinzip nicht.»


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote