Abgabe von 200000 Schutzmasken geplant
24.04.2020 AargauAm Montag, 27. April, dürfen Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Saunas, Solarien, Tattoo- und Piercing- Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wiederaufnehmen. Die von der Lockerung der Schutzmassnahmen betroffenen Betriebe und Branchen müssen gemäss Sonderverordnung des Bundes Schutzkonzepte erarbeiten. Die Task Force Coronavirus plant für die erste Etappe der Lockerung der Schutzmassnahmen die unentgeltliche Abgabe von rund 200 000 Schutzmasken. Sie geht davon aus, dass unabhängig von der Einführung einer Maskenpflicht eine hohe Nachfrage bestehen wird. Es ist vorgesehen, dass die Masken bei dezentralen Abgabestellen bezogen werden können. (nfz)