Aargau: Ab sofort Feuerverbot im Wald und am Waldrand

  17.04.2020 Brennpunkt

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per
sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe  gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Die Gemeinden können zudem zusätzliche, verschärfte Verbote erlassen.
Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Massnahmen strikte einzuhalten:
• Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
• Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.
Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.
 


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