5500 Aargauer Betriebe wieder offen

  28.04.2020 Aargau

Erste Etappe bei den Lockerungsmassnahmen

Auch der Kanton Aargau hat die schrittweise Lockerung der Schutzmassnahmen in Angriff genommen. In der ersten Etappe wurden gestern Montag rund 5500 Betriebe wiedereröffnet.

Alle Geschäfte haben entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln und Schutzmassnahmen umzusetzen. Seit letztem Freitag ist die in diesem Zusammenhang vom Kanton lancierte Abgabe von 200 000 Schutzmasken angelaufen. In einem ersten Schritt durften Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Solarien (unbediente Einrichtungen), Tattoo-Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wiederaufnehmen. «Bei der Entwicklung der Schutzkonzepte ist auch der Einsatz von Schutzmasken zu prüfen», erläutert Kantonsärztin Yvonne Hummel. «Er ist dann sinnvoll, wenn ein naher Kundenkontakt üblich ist und die Zwei-Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel beim Coiffeur.» Im Gegensatz dazu seien Schutzmasken bei unbedienten Einrichtungen und Angeboten wie Autowaschanlagen oder Blumenfeldern nicht sinnvoll. Gesunde Personen brauchen im öffentlichen Raum weiterhin keine Masken zu tragen.

Kantonspolizei kontrolliert
«Die Kantone sind für die Kontrolle beziehungsweise Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich», erläutert Hauptmann Peter Kaltenrieder, Abteilungschef Führung und Einsatz, der Kantonspolizei Aargau. «Deshalb wird die Kantonspolizei Aargau zusammen mit der Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) des Amts für Wirtschaft und Arbeit sowie mit dem Amt für Verbraucherschutz überprüfen, ob die einzelnen Betriebe, die wieder öffnen dürfen, über die entsprechenden Schutzkonzepte verfügen und diese zum Schutz ihrer Kunden und Mitarbeitenden korrekt umgesetzt werden. Die allgemeine Sicherheitslage im Kanton Aargau sei ruhig. Die Kriminalität – insbesondere die Zahl der Einbruchdiebstähle – sei merklich gesunken. Auf den Strassen herrsche ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen, erklärt Kaltenrieder, was sich entsprechend positiv auf das Unfallgeschehen auswirke. Im zweiten Schritt sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen können. Und am 8. Juni sollen in einer dritten Phase unter anderem Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen dürfen.

Schritt in die richtige Richtung
«Für den Regierungsrat sind wirtschaftliche Lockerungen ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal», erläutert Samuel Helbling, Leiter Kommunikation des Departements Volkswirtschaft und Inneres. «Allerdings wird sich die Situation nicht schlagartig verbessern. Ein Betrieb, der öffnen darf, wird nicht gleich alle seine Angestellten wieder voll beschäftigen können.»

Es hänge auch erheblich von den Konsumentinnen und Konsumenten ab, wie sich der Umsatz der Betriebe entwickeln werde. Die Zahl der Arbeitnehmenden, die Kurzarbeit leisten müssten, werde in den betroffenen Betrieben sinken. «Die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit dürfte sich nur langsam verringern. Aktuell haben über 10000 Betriebe für rund 155000 Mitarbeitende Kurzarbeit beantragt. Pro Tag reichen rund 40 bis 60 weitere Betriebe einen Antrag auf Kurzarbeit ein.» Aufgrund der grossen Zahl von Unternehmungen, die Kurzarbeit eingeführt haben kommt es zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Zudem ist rund die Hälfte der Anträge ungenügend oder fehlerhaft, was ebenfalls zu erheblichen Verzögerungen führt, weil Rückfragen gemacht oder zusätzliche Unterlagen angefordert werden müssen. (nfz)


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