Wichtiger Beitrag zur Reduktion des CO2

  26.03.2020 Aargau

Verpflichtungskredit für Massnahmen im Gebäudebereich

Rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund 25 Prozent des CO2-Ausstosses werden durch die Gebäude verursacht. Der Kanton will nun das «Förderprogramm Energie 2021– 2024» lancieren. Die öffentliche Anhörung ist gestartet.

Eine Schlüsselrolle in der Umsetzung der Energie- und Klimapolitik kommt dem Gebäudebereich zu. Denn richtig konzipierte Gebäude leisten einen wesentlichen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen des Bundes und zur Versorgungssicherheit in der Schweiz. Zur Erfüllung einer parlamentarischen Initiative beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit «Förderprogramm Energie 2021–2024». Dieser sieht einen einmaligen Bruttoaufwand von 75,4 Millionen Franken vor. In diesem Betrag sind 12 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln enthalten. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO2-Teilzweckbindung gedeckt. Dieser Verpflichtungskredit erlaubt die Erweiterung der Förderungen energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien. Der Grosse Rat hat die kantonalen Mittel im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 eingestellt. Basierend auf dem durch die Eidgenossenschaft ratifizierten Klimaabkommen 2015 von Paris und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen hat der Bundesrat entschieden, bis 2030 den CO2-Ausstoss um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Er hat weiter festgelegt, dass die Schweiz schneller handeln muss und bis 2050 klimaneutral sein soll. Mit der geplanten Totalrevision des CO2-Gesetzes soll die gesetzliche Basis für die Erreichung von Netto-Null bis 2050 geschaffen werden. Die Aufgabenteilung mit dem Bund im Energiebereich weist den Kantonen den Gebäudebereich als Schwerpunkt zu. In der vom Grossen Rat im Jahr 2015 verabsch iedeten Energ iestrateg ie «energieAARGAU» sind die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 des Bundes enthalten. Der Gebäudebereich spielt darin eine entscheidende Rolle.

Auslöser für Investitionen in der Privatwirtschaft
Das nun vorliegende Förderprogramm unterstützt Massnahmen an der Gebäudehülle, Holzheizungen, solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen. Neu stehen auch Mittel für Pilotanlagen zur Verfügung. Mit den Förderungen werden zwischen 375 und 750 Millionen Franken an Investitionen in der Privatwirtschaft ausgelöst. Die energetische Wirkung beträgt rund 1,44 Terrawattstunden. Die CO2-Emissionen können um über 440 000 Tonnen reduziert werden. Gleichzeitig kann die Abhängigkeit von Importen von fossilen Energieträgern für den Gebäudebereich kontinuierlich gesenkt werden. Die Erfahrungen mit den Förderprogrammen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Energieeffizienz wirksam gesteigert und der CO2-Ausstoss markant gesenkt werden kann. Das Förderprogramm stellt eine flankierende Massnahme zur Änderung des Energiegesetzes dar. Es hilft mit, den Absenkpfad des CO2-Ausstosses zu beschleunigen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Versorgungssicherheit vor allem im Winterhalbjahr. Die öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit für das «Förderprogramm Energie 2020–2024» dauert bis am 26. Juni 2020. (nfz)


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