Schulen bieten Betreuungsmöglichkeit an

  13.03.2020 Aargau, Brennpunkt

Nachfolgend der Wortlaut des Schreibens, gezeichnet von Regierungsrat Alex Hürzeler

\"Der Bundesrat hat aufgrund der Entwicklung der Ansteckungen mit dem Coronavirus entschieden, per sofort den Unterricht an der Volksschule zu untersagen. Damit ist die Schulpflicht an öffentlichen und privaten Schulen vorübergehend ausgesetzt. Gleichzeitig ist es den Kantonen erlaubt, Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Massnahme dauert bis zum 4. April 2020. Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat die Schulen angewiesen, ab Montag, 16. März, den Unterricht am Kindergarten, der Primarschule und der Oberstufe einzustellen. Dies umfasst sämtliche Angebote der Schule (Unterricht, Förderangebote, Instrumentalunterricht etc.).

Die Schulen stehen in der Pflicht, per Montag, 16. März, ein schulisches Betreuungsangebot sicherzustellen. Sie als Eltern entscheiden darüber, ob Ihr Kind von diesem Angebot Gebrauch macht beziehungsweise Ihr Kind in die Schule geht oder zu Hause bleibt. Die Betreuung in der Schule wird primär durch die Lehrpersonen wahrgenommen. Der zeitliche Rahmen orientiert sich an den Stundenplanzeiten Ihrer Schule. Sie werden durch Ihre Schule über die genauen Rahmenbedingungen des Betreuungsangebots Ihrer Schule informiert. Sie sind gebeten, Ihre Schule auch im Rahmen des schulischen Betreuungsange-bots über die An- und Abwesenheit Ihres Kindes zu informieren. Damit unterstützen Sie die Schule darin, ihre Aufsichts- und Obhutspflicht wahrzunehmen und erleichtern ihr die Organisation und Planung des Angebots. Sollte Ihr Kind erkranken, sind Sie aufgefordert, wie üblich Ihr Kind bis zur vollständigen Genesung zu Hause zu betreuen. Die Schulen wurden über diese Massnahme sehr kurzfristig informiert. Es wird Zeit brauchen, bis sich der Betrieb des Betreuungsangebots eingespielt hat. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.\" (mgt/nfz)


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