Offener Brief an den Stadtrat

  26.03.2020 Leserbriefe, Rheinfelden

Die SP der Stadt Rheinfelden ist besorgt über die finanzielle Lage einiger Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt. Die Stadt selbst hingegen steht gut da. Aus Sicht der SP sollten deshalb folgende Massnahmen geprüft und umgesetzt werden:

Anpassung des Ermessensspielraumes bei der Ausrichtung von Sozialhilfe, die ab März 2020 beantragt werden: Viele Menschen werden mit oder ohne Kurzarbeitsentschädigung aufgrund der Schliessung ihrer Geschäfte und Betriebe kurzoder mittelfristig in eine finanzielle Notlage geraten. Die Massnahmen des Bundes (Darlehen an Firmen u.ä.) werden nicht alle Personen kurzfristig erreichen. Wir bitten den Gemeinderat, von seinem Ermessensspielraum im Bereich der Sozialhilfe umfassend Gebrauch zu machen. Ziel muss sein, dass vorübergehend auf Auflagen verzichtet wird. Wir denken dabei an Auflagen, wonach Selbständige ihre Selbständigkeit aufgeben müssen, um materielle Hilfe zu erhalten, an Auflagen, dass das Auto verkauft werden muss oder dass innerhalb von drei Monaten nach einer neuen, günstigeren Wohnung gesucht werden muss (u.ä.). Allenfalls ist mit Direktzahlungen an die Miete oder die Krankenkasse sicherzustellen, dass das ausgerichtete Geld zweckmässig eingesetzt wird.

Vorübergehende grosszügige Nothilfe: Sofern die Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt nicht ausreichen, ist die kurzfristige Nothilfe grosszügig zu gewähren, bis die Dossiers umfassend geprüft werden können. Ziel ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner von Rheinfelden, welche finanziell schwach sind, in den ersten Wochen tatkräftig und unbürokratisch zu unterstützen.

Schriftliche Eingabe/digitale Eingabe: Für Betroffene soll es möglich sein, die Unterlagen schriftlich oder digital einzureichen, bis die Ausnahmesituation abgeflaut ist und persönliche Kontakte wieder möglich sind.

Kürzung der Mieten von eigenen Räumlichkeiten der Einwohnerund Ortsbürgergemeinde bei gewerblicher Nutzung:

Die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sollten die Erträge aus Vermietungen aktuell prüfen und den Mieterinnen und Mietern eine Kürzung anbieten, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund der Massnahmen des Bundes nicht ausüben können. Die Räumlichkeiten im Roten Haus, der ehemaligen und neuen Stadtbibliothek, aber auch in anderen Liegenschaften können teilweise nicht genutzt werden. Verwaltungsintern und auch zwischen den beiden Gemeinden, also zwischen der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde, sollte aktuell auf eine Verrechnung von Mietzinseinnahmen verzichtet werden.

Die SP ist sicher, dass Rheinfelden gute Voraussetzungen hat, um diese Krise finanziell und persönlich zu bewältigen. Es sind aus Sicht der SP nun mutige Schritte durch die Stadt aufzuzeigen.

CLAUDIA ROHRER, PRÄSIDENTIN SP RHEINFELDEN


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