Kanton verstärkt Unterstützungsprogramm

  27.03.2020 Aargau

Corona-Paket für betroffene Unternehmen und Selbständige

Der Regierungsrat will in Absprache mit der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) 300 Millionen Franken für ein kantonales Massnahmenpaket zur Verfügung stellen.

Damit sollen besonders stark von den Folgen der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen und selbständig Erwerbende unterstützt werden. Dies in Ergänzung zu den vom Bund beschlossenen Massnahmen. Der Regierungsrat plant das kantonale Massnahmenpaket am 15. April mittels Sonderverordnungsrecht zu verabschieden. Bei Härtefällen, die nicht durch die Bundesmassnahmen abgedeckt sind, können per sofort Nothilfe-Gesuche über das Hightech Zentrum Aargau eingereicht werden. Die Coronavirus-Pandemie hat massive Auswirkungen auch auf die Aargauer Bevölkerung und die Aargauer Wirtschaft. Der drastische Auftrags- und Umsatzrückgang in immer mehr Branchen sowie die vorübergehende Schliessung von Geschäften bringt die Unternehmen an den Rand ihrer Existenz und bedroht breite Bevölkerungsgruppen auch wirtschaftlich. Der generelle Einbruch der Konsumentenstimmung und die Situation an den Börsen führen zu einem allgemeinen Nachfragerückgang. Je länger die Krise anhält, desto mehr Unternehmen auch anderer Branchen und Privatpersonen werden betroffen sein. Die Anträge auf Kurzarbeit sind auf einem extrem hohen Niveau und die Anmeldungen von Stellensuchenden auf den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben sich verdreifacht.

Wie der Regierungsrat mitteilt, begrüsst er das vom Bundesrat am 20. März zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossene Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken; mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen stehen über 40 Milliarden Franken Bundesgelder zur Verfügung. Wichtigste Ziele des Bundespaketes sind Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Es wirkt unter anderem mit den Elementen Nothilfe, Bürgschaften, Kurzarbeitsentschädigung und Entschädigung bei Erwerbsausfällen. Abgedeckt werden auch die Bereiche Kultur, Sport und Tourismus. Der Regierungsrat will mit seinem kantonalen Massnahmenpaket die Bundesmassnahmen ergänzen und verstärken. Der Fokus liegt auf der kurzfristen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung. Mögliche Massnahmen zur Wirtschaftsförderung nach der Pandemie-Krise werden später geprüft.

Das kantonale Massnahmenpaket verfolgt drei Stossrichtungen: Beiträge an kleinere Unternehmen, deren Überleben trotz Soforthilfe des Bundes nicht gesichert ist; Ergänzung der Kreditausfallgarantien des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU); individuelle Unterstützung von KMU, deren Situation zusätzliche Kredite oder Beiträge erfordert, welche sonst nicht abgedeckt sind. Der Regierungsrat will für die drei Stossrichtungen insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

Der Regierungsrat hat die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) am Dienstagabend in einem digitalen Meeting über das geplante kantonale Massnahmenpaket informiert. Die KAPF hat dabei ihre Zustimmung zu den Stossrichtungen, zum Umfang und zum Vorgehen signalisiert.

Der Regierungsrat hat am Mittwoch auch diverse verwaltungsinterne Sofortmassnahmen beschlossen. Dazu gehört unter anderem die Anweisung an die Kantonsverwaltung, vom Kanton zu zahlende Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen sofort zu begleichen. Für vom Kanton ausgestellte Rechnungen wird die Zahlungsfrist per sofort und bis auf weiteres von 30 auf 120 Tage erhöht. Landammann Markus Dieth hat auch entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 30. Juni 2020 erstreckt wird. (nfz)


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