Kanton schliesst Aussenanlagen über Nacht

  30.03.2020 Aargau

Der Bundesrat hat zur Bekämpfung des Coronavirus Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Die Aargauer Polizei hat in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen dieses Verbot insbesondere bei Schul- und Sportanlagen festgestellt – vor allem in der Nacht. Aus diesem Grund hat die Kantonsärztin die Schliessung aller Sport-, Freizeit- und Schulaussenanlagen zwischen 20 Uhr und 8 Uhr verfügt, das heisst, dass der Zugang zu ihnen beziehungsweise der Aufenthalt während dieser Zeit auf ihnen verboten ist. Das Verbot tritt ab sofort in Kraft. Mit dieser Massnahme könne das durch den Bundesrat verfügte Versammlungsverbot konsequent umgesetzt werden, hält der Kanton fest.

Aufnahme eines dritten Patienten aus dem Elsass wird geprüft
Am 28. März trafen zwei Patienten aus Colmar per Helikopter im Kantonsspital Aarau ein. Beide wurden auf der Intensivstation aufgenommen. Gleichzeitig hat der Kanton Aargau auch aus dem schwer getroffenen Kanton Tessin einen ersten Patienten im Kantonsspital Aarau aufgenommen. Für Patienten aus dem Kanton Tessin hat der Kanton Aargau insgesamt fünf Intensivpflegeplätze zur Verfügung gestellt. Nun prüft der Kantonsärztliche Dienst die Aufnahme eines dritten Patienten aus dem Elsass. Die Kapazität des Aargauer Gesundheitswesens wird dadurch nicht eingeschränkt. (mgt/nfz)


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