Kanton Aargau plant ergänzende Soforthilfe

  20.03.2020 Aargau, Wirtschaft

Besonders stark von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind KMU, Gastro-, Verkaufs-, Handels- und Handwerksbetriebe, Kulturschaffende usw. Eine Umfrage des Aargauischen Gewerbeverbandes zeigt, dass zwei Drittel aller Aargauer KMU unter Umsatzeinbrüchen, Bestellungsrückgängen oder Materialengpässen leiden; ein Fünftel hat mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Bei vielen Kleinbetrieben und Selbständigerwerbende, die bisher keinen Anspruch
auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung hatten, geht es ums Überleben. Auch die aktuellen Arbeitslosen- und Kurzarbeitszahlen widerspiegeln die dramatische Lage in diesem Bereich der Aargauer Wirtschaft.
Der Bundesrat hat vor ein paar Tagen bereits ein erstes Massnahmenpaket im Umfang von 10 Milliarden Franken für Soforthilfe und Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Er informiert heute Freitag über zusätzliche und viel weitergehende Massnahmen. Der Regierungsrat plant am kommenden Mittwoch die Verabschiedung eines kantonalen Hilfspaketes. Dieses soll in erster Linie Bedürfnisse und Bereiche der Aargauer Wirtschaft unterstützen, die nicht von den Bundesmassnahmen abgedeckt werden. Weiter geht es darum, die Wirkung der Bundesmassnahmen zu verstärken – mit dem Ziel, die Substanz der Aargauer Wirtschaft zu erhalten.
Der Regierungsrat wird die heute vom Bund kommunizierten Massnahmen analysieren und die Ausgestaltung des kantonalen Hilfspakets darauf abstimmen.
Der Regierungsrat wird das kantonale Hilfspaket auf unmit-telbare, kurzfristige Leistungen fokussieren. Die am stärks-ten betroffenen Kleinbetriebe, Selbständigerwerbenden, Kulturschaffenden usw. sollen rasch und unbürokratisch Sofort- und Nothilfe erhalten. Vor allem für Klein- und Einzelbetriebe mit hohem Umsatz-ausfall und akuten Liquiditätsproblemen werden Bürgschaf-ten für Bankkredite, die Schaffung eines Härtefallfonds so-wie – sofern nicht bereits durch den Bund abgedeckt – Beiträge an die laufenden Betriebskosten und die Lebenshaltungskosten in Erwägung gezogen.
Die Kriterien und Modalitäten für die Ausrichtung dieser Beiträge wird auf die vom Bundesrat beschlossenen neuen Unterstützungsmassnahmen ausgerichtet werden. Der Regierungsrat will dabei Überschneidungen und Doppelspurigkeiten vermeiden.
Der Regierungsrat wird am kommenden Mittwoch auch über verwaltungsinterne Sofortmassnahmen beschliessen. Dazu gehört unter anderem die Anweisung an die Kantonsverwaltung, erhaltene Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen sofort zu begleichen. Weiter soll bei Rechnungen des Kantons für Empfänger mit Coronavirus-bedingten Zahlungsschwierigkeiten Kulanz gelten (grosszügige Zahlungsfristen, Teilzahlungsvereinbarungen). Eine weitere Massnahme ist die Aussetzung von Mahnläufen.
Landammann Dr. Markus Dieth hat bereits entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt wird. Mit dieser Weisung will der Finanzdirektor stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen. Die Fristerstreckung hilft auch, weil inzwischen bereits Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen.
 


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