Gesundheitszentrum Fricktal erlässt Besuchsverbot

  15.03.2020 Fricktal

Das Besuchsverbot gelte sowohl für die Akutspitäler in Rheinfelden und Laufenburg als auch für die dort angesiedelten Pflegeheime sowie für die Villa Robersten in Rheinfelden, teilen die GZF-Verantwortlichen mit. Das Verbot tritt ab Montag, 16. März, und bis auf weiteres in Kraft.

Als Haus mit Akutspitälern und Pflegeheimen befinde sich eine grosse Anzahl besonders gefährdeter und besonders schützenswerter Menschen in den Institutionen des Gesundheitszentrums, deren Schutz nun noch stärker in den Fokus rücke.

Für das Besuchsverbot sind folgende Ausnahmen vorgesehen: Aus Pietätsgründen seien Besuche von Menschen in lebensbedrohlichem Zustand oder am Lebensende weiterhin erlaubt. Neue Väter (sofern gesund und ohne Symptome!) dürften ihre Partnerin in der Frauenklinik ebenfalls kurz besuchen. Weitere Familienmitglieder (insbesondere Geschwister des Säuglings) seien nicht erlaubt. Bei den erwähnten Ausnahmen sei es umso wichtiger, bei den Besuchen genügend Abstand zu halten und auf eine strikte Einhaltung aller Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG zu achten, hält das GZF fest. (mgt/nfz)

 

 


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