Soll die AKB eine AG werden?

  17.01.2020 Nordwestschweiz

AARGAU. Aufgrund von zwei überwiesenen Vorstössen zur Rechtsform der Aargauer Kantonalbank (AKB) sowie zur Abschaffung der Staatsgarantie kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Beibehaltung des Status quo die sinnvollste Variante sei. Demgegenüber befürwortet die Grossratskommission die Umwandlung der Aargauer Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft und eine Aufhebung der Staatsgarantie. Ein Verkauf der AKB stehe nicht zur Diskussion. Der Antrag wird im März 2020 im Grossen Rat behandelt. (nfz)


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