Neu: Busse für Littering

  03.01.2020 Aargau

Rechtsänderungen per 1. Januar 2020

Am 1. Januar 2020 traten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Pflegeverordnung, die Registrierung von Krebserkrankungen, den Schutz von Umwelt und Gewässern, die Ordnungsbussen und das Steuergesetz.

Die Pflegenormkosten im Kanton Aargau werden per 1. Januar 2020 von heute 64.50 Franken pro Stunde auf 66.90 Franken pro Stunde erhöht. Mit der Erhöhung des Pflegenormkostenansatzes wird das Urteil des Bundesgerichts umgesetzt. Das Urteil besagt, dass Pflegenormkosten – wie sie unter anderem im Kanton Aargau zur Anwendung gelangen – zwar zulässig sind, diese aber nicht so tief angesetzt werden dürfen, dass den Pflegeheimen ungedeckte Pflegekosten entstehen. Die Mehrkosten für die Aargauer Gemeinden betragen maximal 24 Millionen Franken. Damit werden die von den Pflegeheimen ausgewiesenen Pflegekosten vollständig gedeckt. Als Folge fallen die entsprechenden Taxen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen tiefer aus.

Registrierung von Krebserkrankungen
Ziel des Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen ist es, die Krebsregistrierung schweizweit sicherzustellen und zu vereinheitlichen. Am 1. Januar 2020 tritt das KRG inklusive der Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsverordnung, KRV) vom 11. April 2018 vollständig in Kraft und verpflichtet die Kantone, ein kantonales Krebsregister nach den bundesrechtlichen Vorgaben zu führen, zu finanzieren und zu beaufsichtigen. Die Führung des Krebsregisters wird ab dem Jahr 2020 mittels eines auf vier Jahre befristeten Leistungsvertrags auf die Stiftung Krebsregister Aargau übertragen. Das Departement Gesundheit und Soziales hat die Aufsichtspflicht über das kantonale Krebsregister und entsprechend sicherzustellen, dass die Aufgabe der Krebsregistrierung in angemessener Qualität, gewünschtem Ausmass und wirtschaftlich erfüllt wird.

300 Franken Busse für Littering
Littering ist das Wegwerfen von kleinen Mengen Abfälle an Ort und Stelle, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Sammelstellen zu verwenden. Auf Bundesebene wurde die Einführung einer bundesweiten Lösung zur Sanktionierung von Littering-Verstössen abgelehnt. Deshalb hat der Grosse Rat im Oktober 2016 den Regierungsrat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering mit einer klaren prohibitiven Sanktionsregel zu schaffen. Demnach werden Littering-Verstösse seit dem 1. Januar 2020 mit einer Ordnungsbusse von 300 Franken geahndet. Zuständig für die Umsetzung sind weiterhin die Gemeinden.

Steuergesetz
Die wichtigste Neuerung betrifft den Bereich der Unternehmensbesteuerung. Dort werden mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 neue Instrumente wie die Patent-box oder der zusätzliche Abzug für Forschung und Entwicklung eingeführt. Im Gegenzug werden die Sonderbestimmungen für Holding- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft und die einfache Kapitalsteuer für die ordentlich besteuerten juristischen Personen von 1,25 ‰ auf 0,75 ‰ gesenkt. Ausserdem wird die Mindeststeuer für die Unternehmen während den ersten fünf Jahren aufgehoben. Die privilegierte Dividendenbesteuerung wird von 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben, wobei dies mit einem Systemwechsel vom Teilsatz- zum Teilbesteuerungsverfahren verbunden ist. Daneben wurden ebenfalls auf den 1. Januar 2020 im Rahmen einer weiteren Teilrevision des Steuergesetzes ein gesetzliches Grundpfandrecht für die Sicherung von Steuern auf Grundstückgewinnen eingeführt sowie verschiedene zwingende Bestimmungen des Bundesrechts umgesetzt. Insbesondere erfolgen Anpassungen bei den Liegenschaftsunterhaltskosten aufgrund des Energiegesetzes des Bundes. (nfz)


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