Kritische Haltung zum Flughafen

  03.12.2019 Aargau

Bereits im Herbst 2018 hat der Regierungsrat zu zwei Planungen des Flughafens Zürich kritisch Stellung genommen: zum Betriebsreglement 2017 und zur neuen Festlegung der zulässigen Fluglärmemissionen. Nun hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wegen eines Formmangels das Verfahren wiederholt und die geringfügig ergänzten Gesuchsunterlagen zum Betriebsreglement 2017 öffentlich aufgelegt. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme dazu seine Haltung. Er verlangt Massnahmen, um die vorgesehene Doppelbelastung durch den Tag- und den Nachtbetrieb im Gebiet Wettingen/Würenlos zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren. Ausserdem lehnt der Regierungsrat die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in den Nachtstunden ab.

Die kritische Haltung des Regierungsrates wird durch die Reklamationen aus der Bevölkerung bestätigt, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Diese betreffen vor allem die verspäteten Flüge nach 23 Uhr, die teilweise unpräzise Einhaltung der Startrouten, neue Starts unmittelbar nach 6 Uhr sowie eine Intensivierung der Flugbewegungen in der letzten Tagesstunde.

Die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht lehnt der Regierungsrat ab. Diese umfasst nichts anderes als die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in der Nacht (22 bis 6 Uhr) um einen Viertel. Der Regierungsrat verlangt konkret, dass die Nachtflüge vorläufig auf gesamthaft 10 000 Bewegungen pro Jahr begrenzt werden.

Das Betriebsreglement 2017 sieht unter anderem vor, die Startroute im Tagbetrieb ab der Hauptstartpiste 28 rund zehn Kilometer nach Norden zu verlegen. Dadurch wird die Anzahl der Überflüge über den Aargau um rund 40 000 reduziert und damit fast halbiert. Diese – über das gesamte Kantonsgebiet gesehen – allgemeine Entlastung wird vom Regierungsrat begrüsst. (nfz)


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