Schwaderloch erlässt ein bedingtes Feuerverbot

  23.07.2019 Brennpunkt

Die Gemeinde Schwaderloch hatte in den vergangenen Wochen, gegenüber anderen Regionen, nur geringe Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Die Wetterberichte sagen in der laufenden Woche weiter keine, bis allfällig vereinzelte örtliche Niederschläge voraus. Der Gemeinderat Schwaderloch erlässt daher ein bedingtes Feuerverbot: Das Feuern aller Art und Abbrennen von Feuerwerk im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) ist auf dem Gebiet der Gemeinde Schwaderloch verboten.

Zudem gelten im Siedlungsgebiet und Offenland folgende Verbote:

  • Feuern in unbefestigten Feuerstellen
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
  • Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.
  • Steigenlassen von «Heissluftballons / Himmelslaternen» (gekauft oder selbstgebastelte).

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausrechenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

 



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