Petitionseingabe 5G-Moratorium

  12.07.2019 Kaiseraugst

Einwohner der Gemeinde Kaiseraugst haben dem Gemeinderat am 1. Juli 2019 die Petition «5G-Moratorium» mit 601 Unterschriften eingereicht. In einer Stellungnahme hält dieser fest: «Die Möglichkeiten einer Kommunalbehörde diesbezüglich sind eingeschränkt.» Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Mobilfunkantennen liegt bei den Kantonen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht folgen sie dabei dem kantonalen Bewilligungsverfahren. Für die inhaltliche Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung erfüllt sind, wenden die Kantone neben dem Bundesumweltrecht auch kantonale bau- und planungsrechtliche Bestimmungen an. Solche kantonalen Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie nicht den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung bezwecken und weder zu einer unzulässigen Beschränkung der Emissionen der Mobilfunksendeanlagen noch zu einer Verletzung der in der Fernmeldegesetzgebung konkretisierten öffentlichen Interessen führen. «Die Gemeinde kann den Ausbau von Mobilfunkanlagen nicht stoppen, indem Planungszonen erlassen werden oder keine Baubewilligungen mehr erteilt werden. Mit dem Verweigern von Baubewilligungen würde der Gemeinderat seine Kompetenzen überschreiten.» Der Bund wird voraussichtlich im 2. Semester 2019 eine Studie herausgeben, danach wird der Gemeinderat weiter informieren. (mgt)


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