Kanton mahnt weiterhin zu Vorsicht beim Feuern im Freien

  29.07.2019 Brennpunkt

«Da die Niederschlagsmengen der letzten Tage auf Kantonsgebiet sehr unterschiedlich ausgeprägt waren, sind regionale Verfügungen und somit Verschärfungen durch die Gemeinden möglich», heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Die Niederschlagsmengen der letzten Tage hätten den Böden im Kanton Aargau zwar kurzfristig die notwendige Feuchtigkeit zugeführt, jedoch gebe es regional erhebliche Unterschiede. Deshalb seien die regionalen Verfügungen der einzelnen Gemeinden zu beachten, die selbstständig Verbote und Weisungen erlassen können. Die Bevölkerung werde angehalten, sich bei der jeweiligen Gemeinde über weitergehende Verhaltensanweisungen zu informieren und diesen Folge zu leisten.

Gerade im Hinblick auf den 1. August
«Im Wald sollen weiterhin nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden», schreibt der Kanton. «Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten. Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Meter zum Waldrand einzuhalten. Höhenfeuer sollen einen Abstand von 50 Meter zum Waldrand berücksichtigen und das Sicherheitskonzept ist in jedem Fall mit der Gemeinde abzustimmen. Auch hier gilt es, die Windverhältnisse zu berücksichtigen.» Für kurzfristig angelegte Parkplätze auf Stoppelfeldern und Wiesen seien entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen, da durch überhitze Autos oder landwirtschaftliche Fahrzeuge grosse Brandgefahr bestehe. Bei entsprechenden Anlässen sind die Parkmöglichkeiten sowie ein Sicherheitskonzept ebenfalls mit der Gemeinde abzusprechen.

Da in den nächsten Tagen kaum Niederschläge zu erwarten sind, bleibe die Vegetation trocken. «Auch kleinere Bäche und Flüsse sind stark beansprucht. Deshalb wird die Bevölkerung weiterhin angehalten, bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen Zurückhaltung zu üben und die lokalen Verbote zu beachten. Ob weitere Niederschläge mengenmässig für die Natur – und somit für die Brandgefahr – eine Entlastung zur Folge haben, wird wöchentlich durch den KFS neu beurteilt.» (mgt/nfz)


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