Keine höheren Beiträge

  19.03.2019 Aargau

Die Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle müssen in der Schweiz vollumfänglich durch die Verursacher bezahlt werden. Zu diesem Zweck zahlen sie jährliche Beiträge in den Stilllegungsfonds und in den Entsorgungsfonds ein. Der Bund schlägt nun vor, die Beiträge der Unternehmen zu erhöhen, weil die Renditen gesunken sind. Aus Sicht des Regierungsrats ist es nicht sinnvoll, dies zu ändern. Er beantragt, das aktuelle System unverändert zu belassen. Der Kanton Aargau ist direkt und indirekt mit seiner 28 Prozent-Beteiligung an der Axpo davon betroffen. (nfz)


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