Kanton und Gemeinden planen gemeinsam im Sisslerfeld

  05.02.2019 Brennpunkt

Die Regierungsräte Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, und Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, trafen sich im August 2018 mit den Gemeindeammännern von Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein sowie dem Regionalplanungsverband Fricktal Regio. Gemeinsam kamen alle überein, die Planungsarbeiten für das Sisslerfeld gestützt auf den kantonalen Richtplan koordiniert weiterzuführen. Für die Phase von 2019 bis 2021 übernimmt der Kanton die Federführung für die Planungsarbeiten.
Im Frühling 2019 soll eine Projektorganisation aktiv werden, in der alle Betroffenen vertreten sind. Neben Kanton, Gemeinden und Regionalplanungsverband sollen insbesondere die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in die Planungsarbeiten einbezogen werden. Sie sollen ihre Anliegen und Absichten für ihre Grundstücke zeitgerecht einbringen können. Zusätzlich werden auch die deutschen Behörden einbezogen, da im Sisslerfeld gemäss Richtplan langfristig ein neuer Rheinübergang realisiert werden soll. Während des Planungsprozesses wird die Bevölkerung der vier Gemeinden phasenweise mitwirken können.
Die gemeinsame Planung soll Planungs- und Rechtssicherheit für die Grundeigentümerschaft, Investoren, Gemeinden, die Region und den Kanton schaffen. Angestrebt wird insbesondere eine hohe Wertschöpfung pro Fläche und eine hohe Arbeitsplatzdichte. Mit der gemeinsamen Planung sollen die Baureife und die Marktfähigkeit künftiger Baufelder im Sisslerfeld hergestellt werden. Zusätzlich soll die Erschliessung des Sisslerfelds mit dem öffentlichen Verkehr, dem motorisierten Individualverkehr und dem Fuss- und Veloverkehr grundeigentümerverbindlich festgelegt werden.
Es ist vorgesehen, in einer Testplanung Vorstellungen zu entwickeln, wie das Gebiet im Jahr 2040 aussehen und genutzt werden könnte. Dieses Verfahren wird im laufenden Jahr vorbereitet, so dass sich interdisziplinäre Teams im Jahr 2020 an die Arbeit machen können. Dabei soll insbesondere abgeschätzt werden, welche Mobilitätsbedürfnisse bei einer vollen baulichen Nutzung entstehen könnten, so dass die erforderlichen Erschliessungspläne erarbeitet werden können.


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