Was soll mit meiner Liegenschaft nach meinem Tod passieren?

  22.11.2018 Fricktal

Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung sind für die meisten Menschen ganz besondere Vermögenswerte, die Lebensqualität ausmachen und mit Emotionen und Erinnerungen verknüpft sind. Viele Menschen haben daher auch das Bedürfnis, zu regeln, was mit ihrer Liegenschaft nach ihrem Tod passiert. Es drängen sich viele Fragen auf, die oft nicht ganz einfach zu beantworten sind.

Wem soll meine Liegenschaft nach meinem Tod dienen? Zum Beispiel der Lebenspartnerin oder einem Kind? Soll sie gewinnbringend verkauft werden können? Kann es sich die gewünschte Person überhaupt leisten, die Liegenschaft zu übernehmen – insbesondere wenn sie andere Erben ausbezahlen muss? Wie wichtig ist es, dass die Liegenschaft in der Familie bleibt? Wird durch die Vererbung der Liegenschaft nicht ein Kind bevorzugt?

Erbvertrag oder Testament
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Liegenschaft durch eine bestimmte Person übernommen oder zumindest weiter bewohnt werden darf, sollten Sie einen Erbvertrag oder allenfalls ein Testament abschliessen. Eventuell drängt sich auch eine Eigentumsübertragung bereits zu Lebzeiten auf. Die Möglichkeiten sind vielfältig und sowohl von Ihrer familiären Situation als auch von Ihren persönlichen Anschauungen und Präferenzen abhängig. Wenden Sie sich für die Konkretisierung und rechtliche Umsetzung am besten an den Notar, die Notarin Ihres Vertrauens.

Liegenschaft immer schätzen lassen
In praktisch jedem Fall ist es im Zusammenhang mit der Liegenschaftsübertragung zu empfehlen, die Immobilie schätzen zu lassen. Sei es, um zu beurteilen, ob sich die übernehmende Person die Liegenschaft überhaupt leisten kann, oder um abzuklären, ob allfällige weitere Erben durch die Liegenschaftszuweisung zu kurz kommen. Es empfiehlt sich auch, von konkreten marktkonformen Preisen auszugehen, damit der Übernehmer beim Tod des Abtreters nicht noch nachzahlen muss, weil durch eine zu günstige Liegenschaftsübertragung Pflichtteile von anderen Erben verletzt wurden. Die durch den HEV Fricktal akkreditierten Schätzer leisten Ihnen zur Eruierung des Verkehrswertes gute Dienste.

Für alle weiteren Fragen rund um Ihr Wohneigentum kontaktieren Sie uns jederzeit:

HEV Fricktal
5070 Frick
0844 438 438

kontakt@hev-fricktal.ch

www.hev-fricktal.ch


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