Presserat rügt BaZ
02.11.2018 NordwestschweizDie «Basler Zeitung» hat in Artikeln über das Universitätsspital Basel Kernaussagen unterschlagen. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde in den wesentlichen Punkten gutgeheissen. In den im Dezember 2017 veröffentlichten Artikeln ging es um die Vorwürfe einer Mutter aus Deutschland, wonach ihrem Sohn nach einem Unfall mit Todesfolge im Universitätsspital Basel (USB) ungefragt Organe entnommen worden seien. Beim Zitieren einer Medienmitteilung des Universitätsspitals liess die «Basler Zeitung» deren Kernaussage weg. Trotz des Dementis seien die Vorwürfe einen Tag später wiederholt worden. Mehrfach habe die Zeitung damit die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kam im entsprechenden Fall zum Schluss, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Organentnahme gekommen war. (nfz)