Kürzere Grabesruhe bei Erdbestattungen

  08.11.2018 Rheinfelden

Gemeindeversammlung entscheidet über neues Reglement für den Waldfriedhof

Die Bedürfnisse ändern sich: Die Stadt Rheinfelden soll ein neues Friedhofund Bestattungsreglement erhalten. Neu sind auch Haingräber – für die Beisetzung der Asche ohne Urne – vorgesehen.

Valentin Zumsteg

Der Rheinfelder Waldfriedhof ist etwas Besonderes. Die alten Bäume und Gräber sorgen für eine einzigartige Atmosphäre. Hier spürt man – gerade im Herbst – die Vergänglichkeit. «Das ist eine einmalige Anlage. In dieser Form dürfte man sie heute gar nicht mehr bauen», erklärte Stadtrat Hans Gloor gestern anlässlich einer Medienorientierung zur kommenden Gemeindeversammlung vom 5. Dezember. Die Nutzung des Friedhofs wird im Friedhof- und Bestattungsreglement geregelt. Das aktuell gültige Reglement stammt aus dem Jahre 1993 und wurde 2004 zuletzt angepasst. Seither haben sich die kantonalen Vorgaben im Bestattungswesen sowie die Bestattungsbedürfnisse geändert. Während es immer weniger Erdbestattungen gibt, nimmt die Zahl der Urnenbestattungen zu.

Genügend Platz
Trotz Bevölkerungswachstum ist die aktuelle Friedhofsfläche ausreichend, um auch künftigen Ansprüchen gerecht zu werden. «Aufgrund der zu erwartenden geringeren Belegungsdichte ist vorgesehen, insbesondere die Reihengräber für Erd- und Urnenbestattungen im Mittelteil des alten Friedhofteils zu konzentrieren und damit Verbesserungen im Unterhalt zu erzielen. Beim anonymen Gemeinschaftsgrab wird ein neues Frühgeborenengrab bereitgestellt», heisst es in der Botschaft zur Gemeindeversammlung. «Das ist ein Bedürfnis», sagte Gloor. Neu wird es auch so genannte Haingräber geben. Das sind gemeinschaftliche Grabfelder für die Beisetzung der Asche ohne Urne.

Einheitliche Grabesruhe – Ausnahme Familiengräber
Gemäss dem heute geltenden Reglement beträgt die Grabesruhe für Erdgräber 25 Jahre und für Familiengräber (Erd- und Urnenbestattungen) 40 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um jeweils 10 Jahre. Bei allen anderen Urnenbestattungen liegt die Grabesruhe bereits heute bei 20 Jahren. Das neue Reglement sieht nun eine einheitliche Grabesruhe für Erdund Urnenbestattungen von 20 Jahren vor. Bei den Familiengräbern besteht weiterhin eine Grabesruhe von 40 Jahren. «Eine Verlängerung der Ruhezeit soll künftig bei keiner Grabart mehr möglich sein. Bestehende Gräber behalten hingegen die bisherige Grabesruhe», betonte Hans Gloor.

Der Stadtrat unterbreitet der Gemeindeversammlung das neue Friedhof- und Bestattungsreglement mit diesen und einigen weiteren Änderungen zur Annahme. Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission hat die Vorlage geprüft und empfiehlt die Zustimmung. Leistungen und Gebühren regelt der Stadtrat in der Verordnung zum Reglement.


Fehlbetrag von 12,3 Millionen budgetiert

Das Budget 2019 der Rheinfelder Einwohnergemeinde basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 95 Prozent. Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung beträgt 3,6 Millionen Franken. Die vorgesehenen Investitionen belaufen sich auf netto 20 Millionen Franken. Hier schlägt vor allem der Neubau des Schulhauses im Engerfeld zu Buche. Bei einer Selbstfinanzierung von 7,7 Millionen Franken ist im Budget 2019 ein Finanzierungsfehlbetrag von 12,3 Millionen Franken veranschlagt. Dadurch sinkt das Nettovermögen auf rund 45 Millionen Franken. Bei den Steuererträgen rechnet der Stadtrat mit einem Rückgang gegenüber dem Budget 2018. «Das ist kein Grund zum Jammern, aber ein Trendbruch», erklärte Vizeammann Walter Jucker. Er geht dennoch davon aus, dass es sich um eine kleine Delle handelt und nicht um eine langfristige Entwicklung. (vzu)


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