Sollen die Schulpflegen abgeschafft werden?

  04.09.2018 Aargau

Der Regierungsrat nimmt das sistierte Projekt «Optimierte Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule» wieder auf. Ausserdem sollen die Schulleitungspensen erhöht werden.

An der Volksschule Aargau wurden ab 2003 flächendeckend Schulleitungen eingeführt. Ziel war unter anderem, die Eigenverantwortung der Schulen vor Ort mit angemessenem Gestaltungsraum zu stärken. Seither wurde auf politischer Ebene verschiedentlich gefordert, dass die Aufgaben der Schulbehörden und die vierstufige Führungshierarchie (Kanton, Gemeinderat, Schulpflege, Schulleitung) zu überprüfen sei. Der Regierungsrat will nun ab 1. Januar 2022 auf kommunaler Ebene eine neue Führungsstruktur ohne Schulpflege umsetzen. Der Gemeinderat soll stattdessen zum obersten politischen Führungsgremium der Schule auf kommunaler Ebene werden und die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule vor Ort tragen. Die Schulleitung soll weiterhin die betriebliche Führung innehaben. Auch sämtliche Befugnisse für beschwerdefähige Entscheide im Volksschulbereich sowie im Bereich des Personalrechts sollen beim Gemeinderat liegen. Diese soll der Gemeinderat gemäss der Vorlage bei Bedarf über eine kommunale Regelung an eines seiner Mitglieder, an eine gemeinderätliche Schulkommission oder an die Schulleitung erstinstanzlich delegieren können.

Die Umsetzung der neuen kommunalen Führungsstruktur soll ohne Mehraufwände für den Kanton erfolgen. Auf Seite der Gemeinden würde der Aufwand für die Schulpflegen entfallen. Einen Teil der frei werdenden Gelder könnten die Gemeinden für Mehraufwände des Gemeinderats, für die Führung einer gemeinderätlichen Schulkommission oder zur Pensenerhöhung der Schulsekretariate einsetzen.

Auf kantonaler Ebene entscheiden heute die Schulräte der Bezirke mit je sieben, von der Stimmbevölkerung gewählten Mitgliedern über Beschwerden gegen Entscheide der Schulpflegen. Der Regierungsrat präferiert die Beibehaltung der Bezirksschulräte und hält an der bisherigen Form der Zusammenarbeit mit dem Erziehungsrat und der Berufsbildungskommission fest.

Höhere Pensen für Schulleiter
Die Aufgaben und Anforderungen an die Schulleitungen haben sich seit deren Einführung im Jahr 2003 stetig erweitert. Durch die Professionalisierung des Führungssystems fand eine kontinuierliche Aufgabenverschiebung von den Schulpflegen hin zu den Schulleitungen statt. Die aktuelle Bemessung der Schulleitungspensen trägt der effektiven Arbeitszeit kaum mehr Rechnung und sollen deshalb gesamtkantonal um durchschnittlich zehn Prozent erhöht werden. Die obligatorische Anhörung zum Verzicht auf die Schulpflege dauert vom 31. August bis zum 1. Dezember 2018. Die Beratungen des Grossen Rats sind auf das 2. und 4. Quartal 2019 geplant, die Volksabstimmung auf den Mai 2020. (nfz)


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