«Das GZF steht nicht im Eigentum des Kantons»

  25.09.2018 Laufenburg

Regierungsrat beantwortet Fragen zum Gesundheitszentrum Fricktal (GZF)

Welchen Weg es mit dem Spital-Standort Laufenburg einschlagen will, müsse letztlich das GZF entscheiden. Das hält der Regierungsrat unter anderem in der Beantwortung einer von mehreren Fricktaler Grossräten eingereichten Interpellation fest.

Susanne Hörth

Ende Juni haben mehrere Grossräte aus dem Bezirk Laufenburg eine Interpellation betreffend Verantwortlichkeiten und Bewilligungsverfahren rund um das Gesundheitszentrum Fricktal (GZF) beim Regierungsrat eingereicht. Fast gleichzeitig erfolgte auch die GZF-Information, dass der Spitalstandort Laufenburg keine Operationen mehr anbieten wird (NFZ berichtete mehrfach). Inzwischen hat der Regierungsrat die Fragen der Interpellanten beantwortet. Unter anderem hält er zur aufgeworfenen Frage betreffend Kompetenz und Verantwortlichkeit fest, dass das GZF mit seinen beiden Standorten Rheinfelden und Laufenburg ein organisatorisch vom Kanton Aargau unabhängiges Spital sei. Eines, das pro Standort über eine vom Gesundheitsdepartement erteilte Betriebsbewilligung verfüge und mit diversen Leistungsaufträgen auf der Spitalliste des Kantons Aargau steht. «Das Departement Gesundheit und Soziales beteiligt sich mit 55 Prozent an den Spitalkosten und übt die Aufsicht über die Spitäler aus», so der Regierungsrat.

Zu den Besitzverhältnissen hält er weiter fest, dass das GZF 1999 aus den Spitälern Laufenburg und Rheinfelden gegründet wurde und als Aktiengesellschaft organisiert ist. «Gemäss Handelsregister gehört die Aktiengesellschaft Gesundheitszentrum Fricktal der Gesundheitsstiftung Fricktal.» Der Regierungsrat betont deshalb: «Das GZF steht nicht im Eigentum des Kantons. Die Einflussmöglichkeiten beschränken sich daher auf die ihm gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung zugewiesenen Aufgaben.»

Betriebsbewilligung und Leistungsauftrag
Die Betriebsbewilligung ist eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung, die den Betrieb eines Spitals ermöglicht, wird in der regierungsrätlichen Beantwortung auf den Unterschied zwischen Betriebsbewilligung und Leistungsauftrag eingegangen. «Nur Spitäler mit einer solchen Bewilligung können sich für einen Leistungsauftrag im Rahmen der Spitalliste bewerben.» Mit einem Leistungsauftrag können die Spitäler die Kosten der stationären Behandlungen den Krankenversicherern und dem Wohnkanton des Patienten anteilsmässig verrechnen. In seinen Antworten geht der Regierungsrat auch darauf ein, dass die Probleme des GZF-Standorts Laufenburg in keinem Zusammenhang mit der geplanten Ausgestaltung der Spitalliste steht. «Die Anpassung des Leistungsspektrums in Laufenburg im Sommer 2018 erfolgte auf Eigeninitiative des GZF und ohne Druck des Kantons.» Die Fricktaler Grossräte wollen in ihrer Interpellation weiter eine klare Aussage darauf, wie der Kanton zum Spital-Standort Laufenburg steht. In der Beantwortung wird auf die qualitativ gute und schnell erreichbare, medizinische Versorgung hingewiesen, die der Kanton gewährleisten will. Gleichzeitig müsse aufgrund der steigenden Kosten im Gesundheitswesen aber auch regelmässig eruiert werden, was betreffend Versorgung, Qualität und Kosten die beste Lösung für die Aargauer Bevölkerung sei. «Dabei wird der Kanton auch den Standort Laufenburg einbeziehen.» Der Ball wird auch der GZF-Trägerschaft zugespielt: «Letztlich muss aber das Gesundheitszentrum Fricktal entscheiden, welchen Weg es mit dem Spital-Standort Laufenburg einschlagen will.»


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