Baden und Wettingen noch besser an Zürich anbinden

  17.08.2018 Aargau

Weiterführung Limmattalbahn geplant

Die Limmattalbahn soll künftig nicht in Killwangen enden, sondern bis Baden fahren. Eine erste wichtige Planungsgrundlage dazu ist der Richtplaneintrag mit der konkreten Linienführung für den Abschnitt von Killwangen bis Baden.

Der Wirtschafts- und Lebensraum Limmattal zwischen Zürich und Baden soll mit hoher Qualität weiterentwickelt werden. Dabei ist der Bau der Limmattalbahn das zentrale Vorhaben zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Die Bahn hat ihren vorläufigen Endpunkt am Bahnhof Killwangen-Spreitenbach. Dass dies nicht so bleiben soll, bringt der Kanton Aargau mit dem aktuellen Richtplanvorhaben zum Ausdruck. Während im Kanton Zürich die Bestätigung des Kreditbeschlusses für den Bau des Abschnitts Schlieren-Killwangen zur Abstimmung kommt, sind im Kanton Aargau die planerischen Vorarbeiten für die Weiterführung der Limmattalbahn von Killwangen nach Baden gestartet. Das Vorhaben ist abgestimmt auf das Regionale Gesamtverkehrskonzept Ostaargau (OASE), das parallel dazu in Planung ist. Die betroffenen Gemeinden und Regionalplanungsverbände werden eingeladen, den vorgesehenen Richtplaneintrag bis am 16. November zu beurteilen. Während bisher die «Weiterführung Limmattalbahn bis Baden» nur als Texteintrag und Vororientierung ohne konkreten räumlichen Bezug im Richtplan aufgelistet ist, wird nun ein konkreter Korridor als Zwischenergebnis und Grundlage für eine entsprechende Raumfreihaltung eingezeichnet.

Neue Limmatquerung
Das Trassee soll vom Bahnhof Killwangen-Spreitenbach über Neuenhof und eine neue Limmatquerung zum Wohnschwerpunkt Tägerhard-Ost im Osten von Wettingen führen. Von dort geht es weiter durch das Zentrum von Wettingen, über die Hochbrücke und den Schlossbergtunnel zum Bahnhof Baden. Damit in Wettingen künftig S-Bahn, Limmattalbahn und Bus optimal miteinander verknüpft werden, soll die S-Bahn-Haltestelle Tägerhard im Richtplan zum Zwischenergebnis aufgestuft werden. Die öffentliche Anhörung des geplanten Richtplaneintrags wird 2019 folgen, der Richtplanbeschluss durch den Grossen Rat voraussichtlich 2020. Wichtige Voraussetzung für die weiteren Schritte ist, dass das Zürcher Stimmvolk am 23. September 2018 den Kreditbeschluss für den Bau des Abschnitts Schlieren-Killwangen bestätigt. (nfz)


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